Polizeibericht vom 17.10.2020
Raum Obernburg | Diebstahl von Kennzeichen, Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Strafanzeige, Flucht, Pkw steuert in Gegenverkehr

Foto: Paolese - stock.adobe.com

Pressebericht der Polizeiinspektion Obernburg am Main für Samstag, 17. Oktober 2020

Diebstahl von Kennzeichen
Obernburg a.Main.
Am Freitag wurde in der Zeit von 08:00 - 17:30 Uhr an einem Pkw BMW das hintere amtliche Kennzeichen durch einen bislang unbekannten Täter entwendet. Das Fahrzeug stand hierbei auf dem öffentlichen St.-Anna-Parkplatz.

Betrunkener Pkw-Fahrer unterwegs
Sulzbach a.Main.
Am Samstag um 03:50 Uhr fiel ein 26-Jähriger mit seinem Pkw Opel in der Bahnhofstraße bei einer Verkehrskontrolle durch starken Atemalkoholgeruch auf. Das Testgerät zeigte hieraufhin 0,66 mg/l. Der Mann musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und sein Führerschein wurde sichergestellt.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Obernburg a.Main.
In der Zeit von 08:00 bis 17:10 Uhr ereignete sich am Freitag auf dem öffentlichen Parkplatz Untere Wallstraße ein Verkehrsunfall, bei dem ein bislang unbekannter Täter mit seinem Fahrzeug ein geparktes Leichtkraftrad Honda beschädigte. Hiernach suchte der Verursacher das Weite.

Fahrt mit Hoverboard führt zu Strafanzeige - rechtliche Hinweise der Polizei Obernburg
Obernburg a.Main.
Am Freitagnachmittag wurde erneut eine Person festgestellt, die mit einem sog. Hoverboard auf einer öffentlichen Straße unterwegs war und sich nun im Strafverfahren verantworten muss. Die PI Obernburg nimmt diesen aktuellen Fall zum Anlass, über die zu beachtenden verkehrsrechtlichen Vorschriften zu informieren.

Gegen 17:45 Uhr stellte eine Streifenbesatzung einen 57-Jährigen auf der außerörtlichen Verbindungsstrecke zwischen dem Ziegelhüttenweg und der Waldhausstraße fest, der mit einem Hoverboard fuhr und hierbei seinen angeleinten Hund ausführte. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und den Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftsteuergesetz.

Die Tendenz dieser Vorkommnisse ist steigend. Diese zweirädrigen Fahrzeuge mit Elektromotorantrieb werden durch Gewichtsverlagerung des Körpers gesteuert und sind rechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen. Sie erreichen in der Regel Geschwindigkeiten von 20 km/h oder auch mehr. Das Board des 57-Jährigen lag laut Herstellerangaben bei 30 km/h.

Die Nutzung eines Hoverboards auf öffentlichem Verkehrsgrund, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h überschreitet, bedarf einer Betriebserlaubnis und der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Weiter ist der Abschluss eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrages und die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer fällig. Eventuelle Schadensforderungen werden von der normalen Privathaftpflichtversicherung nicht umfasst und der Verursacher muss unter Umständen selbst für die Schadensregulierung aufkommen. Aber auch fahrerlaubnisrechtlich ergibt sich die Erfordernis eines Führerscheins der Klasse B.

Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet bei festgestellten Missachtungen Strafverfahren einzuleiten. Für Eltern gilt es zu beachten, dass auch sie strafrechtlich verantwortlich sein können, wenn ihre Kinder das Hoverboard im öffentlichen Verkehrsraum nutzen.

Erfolglose Flucht vor Streife - Strafverfahren folgt
Wörth a.Main.
Am Freitag um 17:55 Uhr fiel einer Streife in der Landstraße ein Pkw Opel im Begegnungsverkehr auf, da an dessen amtlichen Kennzeichen die Zulassungsstempel teilweise fehlten. Beim Versuch das Kfz anzuhalten, gelang es dem Fahrer außer Sicht zu geraten. Im Rahmen der weiteren Fahndung konnte die Streife den Pkw zeitnah in einer Privatgarage versteckt in Seckmauern ausfindig machen. Das Fahrzeug war unbesetzt und nicht mehr zugelassen. Der Fahrer konnte jedoch schnell im angrenzenden Anwesen angetroffen werden. Er konnte letztlich nur einen abgelaufenen Führerschein vorweisen und muss sich nun wegen der zahlreichen Verkehrsverstöße im Strafverfahren verantworten. Der Führerschein und die Kennzeichen wurden sichergestellt.

Pkw steuert in Gegenverkehr
Leidersbach.
Am Freitag um 09:00 Uhr ereignete sich in der Ebersbacher Straße ein Unfall zwischen einer Opel-Fahrerin und einem Toyota-Fahrer, bei dem ein Gesamtsachschaden von über 14.000 Euro entstand. Der 24-jährige Lenker des Toyotas kam bei seiner Fahrt in Richtung Ortsmitte in den Gegenverkehr und stieß seitlich mit dem Opel zusammen. Die beiden Unfallbeteiligten blieben unverletzt und die Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Psychisch belastete Frau versucht Polizisten zu treten
Mömlingen.
Am Freitag um 18:30 Uhr unterstützte eine Streife der PI Obernburg den Rettungsdienst bei der Versorgung einer 66-Jährigen, die sich offenbar in einer psychischen Ausnahmesituation befand und dringend ärztlicher Behandlung bedurfte. Die Frau verweigerte dies und hielt auf der Straße stehend bedrohlich einen Tischkerzenständer aus Metall vor sich. Die Beamten nahmen die 66-Jährige in Gewahrsam und führten sie einem Bezirkskrankenhaus zu. Hierbei versuchte sie die Beamten erfolglos zu treten und beleidigte sie.

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