Polizeibericht
Raum Miltenberg | Fahrraddiebstahl, Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss, Gewahrsamnahme, Fahren ohne Fahrerlaubnis
Pressebericht der PI Miltenberg vom 11.10.2020
Fahrraddiebstahl
Laudenbach. In der Nacht vom Mittwoch, den 07.10.20, auf Donnerstag, den 08.10.20, wurde in Laudenbach, am dortigen Bahnhof, ein verschlossenes Fahrrad der Marke Bulls, Wildtrail, in den Farben rot / schwarz, entwendet. Der Wert des Fahrrades liegt bei ca. 300,00 Euro.
Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss
Großheubach. Am Sonntag, gegen 03.40 Uhr, wurde in der Miltenberger Straße in Großheubach ein schlangenlinienfahrender Fahrradfahrer einer Kontrolle unterzogen. Hier stellte sich heraus, dass der 23-jährige Radfahrer deutlich unter dem Einfluss von Alkohol stand. Bereits beim Absteigen konnte er sich kaum noch auf den Beinen halten und fiel im weiteren Verlauf über sein Fahrrad auf den Boden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,6 Promille. Der junge Mann muss sich nun wegen einer Trunkenheitsfahrt verantworten.
Nicht nachgekommener Platzverweis endete in Gewahrsamnahme
Miltenberg. In der Samstagnacht, gegen 23:45 Uhr, wurde eine 45-Jährige in Miltenberg in der Mainstraße angetroffen. Die Dame befand sich zuvor in einer Gaststätte, in welcher sie durch den Eigentümer ein Hausverbot erteilt bekam. Auf Grund ihres alkoholisierten Zustandes wurde sie zusehends aggressiver und versuchte weiterhin die Gaststätte zu betreten. Durch die Polizeibeamten wurde der Dame daraufhin zunächst ein Platzverweis erteilt. Da sie diesem nicht nachkam und sie nun auch gegenüber den Polizisten aggressiv auftrat, wurde sie anschließend in Gewahrsam genommen, aus welchem sie am Sonntagmorgen wieder entlassen wurde.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Miltenberg. Am Samstag, um 07.15 Uhr, konnte in der Mainzer Straße in Miltenberg ein VW Transporter angehalten und kontrolliert werden. Bei der allg. Verkehrskontrolle gab der Fahrzeugführer zunächst an, seinen Führerschein zu Hause vergessen zu haben. Durch weitere Überprüfungen der eingesetzten Polizeibeamten konnte schließlich eruiert werden, dass sich bei den Angaben des Fahrzeugführers lediglich um eine Schutzbehauptung handelte und ihm seine Fahrerlaubnis bereits im Jahr 2018 entzogen wurde. Den 35-jährigen Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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