Polizeibericht vom 31.12.2020
Raum Miltenberg | Diebstähle von amtlichen Kennzeichen, Drogenfahrt, Verstöße gegen die Ausgangssperre
Pressebericht der Polizeiinspektion Miltenberg vom 31.12.2020
Kleinheubach/Großheubach. Diebstähle von amtlichen Kennzeichen.
In der Zeit von Montag, den 28.12., bis Mittwoch, den 30.12.2020, wurden in den Ortsbereichen von Kleinheubach und Großheubach mehrere amtliche Kennzeichen von Pkw gestohlen. Es handelte sich immer um das hintere Kennzeichen. In Großheubach wurde im Bereich der Hofwiese das Kennzeichen eines Audi A1 und eines 3er BMW entwendet. In Kleinheubach handelte es sich um einen VW Golf. Bei der dortigen Tat konnte einer der Täter beobachtet werden. Er stieg anschließend als Beifahrer in einen Pkw ein und flüchtete vom Tatort. Bei diesem Pkw soll es sich um einen grauen bzw. silbernen Audi A4 älteren Baujahres gehandelt haben. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizeiinspektion Miltenberg erbeten (Tel.-Nr. 09371/945-0).
Miltenberg. Ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss unterwegs.
Am Mittwoch wurde um 16:50 Uhr der Fahrer eines Kleintransporters im Burgweg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der 29-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Darüber hinaus wurden drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein Drogen- Vortest bestätigte den Verdacht, woraufhin der Fahrer zur Durchführung einer Blutentnahme zur Polizeiinspektion Miltenberg mitgenommen wurde. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss eingeleitet.
Kirchzell. Verstöße gegen die Ausgangssperre.
Bei einer Verkehrskontrolle am Abend des 30.12.2020 um 23:00 Uhr in der Hauptstraße konnten die beiden 22- und 23jährigen Insassen eines Pkw keinen triftigen Grund für das Verlassen einer Wohnung angeben. Auf Grund dessen wurden gegen Beide Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Hierfür ist laut dem Tatbestandskatalog eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro vorgesehen.
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