Staatliches Bauamt
Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Rampenbrücken der Mainbrücke Obernburg zur B 469
Ab Freitag, den 24.03.2023 werden aufgrund von Brückenschäden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den beiden Rampenbrücken der Mainbrücke Obernburg zur Bundesstraße 469 angeordnet. Sowohl auf der Abfahrtsrampe der B 469 von Miltenberg kommend, als auch auf der Auffahrtsrampe zur B 469 in Fahrtrichtung Aschaffenburg wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf jeweils 50 km/h beschränkt. Um in diesem Bereich das Ein-, bzw. Ausfädeln an der Anschlussstelle der Bundesstraße zu erleichtern, wird auf der durchgehenden Strecke der B 469 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt.
Im Zuge von Bauwerkskontrollen wurden Schäden an den Dehnprofilen der Rampenbrücken festgestellt, die diese Maßnahmen erforderlich werden lassen. Diese Dehnfugen, in Fachkreisen „Brückenübergangskonstruktionen“ genannt, nehmen insbesondere die Längenausdehnung der Spannbetonbrücken aufgrund von Temperaturunterschieden auf.
Ab Ende Juni 2023 werden Instandsetzungsarbeiten an den Rampenbrücken erfolgen, um die schadhaften Dehnprofile zu erneuern. Aufgrund der erforderlichen Fertigungsvorlaufzeiten der neuen Dehnprofile ist keine frühzeitigere bauliche Umsetzung möglich.
Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bittet um das Verständnis der Verkehrsteilnehmer für die entstehenden Verkehrsbehinderungen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.