Polizeibericht vom 03.05.2020
„Coronavirus“ Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei
Pressebericht des PP Unterfranken vom 03.05.2020 - Bereich Unterfranken
UNTERFRANKEN. Am Donnerstag stehen wir bei Tag 44 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.
In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Samstags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einzelnen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich
· im Bereich Mainfranken auf ca. 20 Fälle
· im Bereich Main-Rhön auf rund 30 Fälle
· am Bayerischen Untermain auf etwa 20 Fälle
Versammlungsgeschehen
Bei den am 2. Mai stattfindenden Versammlungen kam es zu keinerlei besonderen Vorkommnissen. Die Teilnehmer hielten sich sowohl aus versammlungsrechtlicher, als auch aus infektionsschutzrechtlicher Sicht an die geltenden Bestimmungen.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Rechtsverordnung:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/205/baymbl-2020-205.pdf
Bußgeldkatalog:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/223/baymbl-2020-223.pdf
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:
Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
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