Polizeibericht
„Coronavirus“ - Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 08. April 2020
UNTERFRANKEN. Mit dem Mittwoch stehen wir bei Tag neunzehn der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.
In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Dienstags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgt stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen beläuft sich
• im Bereich Mainfranken auf etwa 60 Fälle,
• im Bereich Main-Rhön auf rund 50 Fälle,
• am Bayerischen Untermain auf knapp 50 Fälle.
Main-Rhön
EBERN. Nachdem sich zwei Männer und zwei Frauen im Alter von 26 bis 35 Jahren in einer Wohnung in der Geschwister-Scholl-Straße zum Kartenspielen getroffen haben, wird gegen die beiden nicht in der Wohnung lebenden Personen nun auf Grund eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt. Die anwesenden Personen verhielten sich bereits zu diesem Zeitpunkt äußert uneinsichtig und aggressiv.
Als die Streife der Eberner Polizei ihre Arbeit beendet hatte und nicht mehr vor Ort war, ging der 31-jährige Wohnungsinhaber wutentbrannt zur Wohnung seiner Nachbarin. In der Annahme, dass diese die Polizei verständigt hatte, klopfte er an der Tür und gab sich hierbei als Polizeibeamter aus. Als sich die Tür öffnete, versuchte er gewaltsam in die Wohnung einzudringen, der Lebensgefährte der Nachbarin konnte dies jedoch verhindern. Anschließend beleidigte der 31-Jährige die beiden massiv.
Die Beamten der Polizeiinspektion Ebern begaben sich daraufhin zurück zur Wohnung und nahmen den 31-Jährigen auf Grund seines aggressiven Verhaltens und da davon auszugehen war, dass er sich nicht beruhigt, für die Nacht in Gewahrsam. Gegen ihn wird nun wegen Beleidigung, Amtsanmaßung, Hausfriedensbruch und Nötigung ermittelt.
Mainfranken
KREUZWERTHEIM. Nach der Mitteilung über eine stark alkoholisierte Person, welche in der Maingasse Fußgänger beleidigen soll, konnte eine Streife der Marktheidenfelder Polizei einen 35-jährigen Mann antreffen. Dieser saß beim Eintreffen der Streife mit einer halbvollen Schnapsflasche auf einer Parkbank und beleidigte die Beamten direkt zu Beginn, indem er ihnen den Mittelfinger entgegenstreckte. Im weiteren Verlauf zeigte sich der Mann äußerst aggressiv, uneinsichtig und beleidigte die Polizisten mehrfach. Nachdem er zu verstehen gab, dass er dem ausgesprochenen Platzverweis auf keinen Fall Folge leisten werde, wurde er zur Dienststelle gebracht und für die Nacht in Gewahrsam genommen.
Bayerischer Untermain
ASCHAFFENBURG. Wie bereits berichtet, konnten am Samstag im Bereich der Aschaffauen zwei Männer im Alter von 34 und 35 Jahren kontrolliert werden, die bereits den fünften bzw. dritten Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz begangen haben und sich trotzdem weiterhin absolut uneinsichtig verhalten haben.
Der 35-Jährige konnte am Dienstag erneut ohne triftigen Grund im Bereich einer Parkanlage in der Schillerstraße kontrolliert werden. Er wurde daraufhin zur Dienststelle gebracht und in Gewahrsam genommen. Auf Anordnung des Ermittlungsrichters am Amtsgericht Aschaffenburg verbleibt der Mann bis zum 19. April in Gewahrsam. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-173/
Rechtsverordnung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:
Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
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