Polizeibericht
„Coronavirus“ - Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 05. April 2020
Pressebericht des PP Unterfranken vom 05.04.2020 - Bereich Unterfranken
UNTERFRANKEN. Mit dem Sonntag stehen wir bei Tag sechszehn der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.
In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Samstags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgt stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen beläuft sich
· im Bereich Mainfranken auf etwa 80 Fälle,
· im Bereich Main-Rhön auf rund 100 Fälle,
· am Bayerischen Untermain auf knapp 90 Fälle.
Main-Rhön
BAD BRÜCKENAU. Nach Mitteilung über eine überlaute Feier in der Judengasse konnten in der betroffenen Wohnung insgesamt neun Personen im Alter von 14 bis 25 Jahren angetroffen werden, welche sich dort ohne triftigen Grund aufgehalten haben. Die sieben Männer und zwei Frauen, die sich unbelehrbar und absolut uneinsichtig verhielten, erwarten nun Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Eine 17-jährige Jugendliche gab gegenüber den Beamten falsche Personalien an und wurde daher - zur Identitätsfestellung - nach Hause gefahren und ihren Eltern übergeben. Dort zeigte sie sich weiterhin uneinsichtig und aggressiv. Beim Verlassen des Wohnhauses öffnete sie ihr Zimmerfenster und beleidigte die Streife mehrmals massiv. Die Jugendliche erwartet nun auch noch eine Anzeige wegen Beleidigung.
Bayerischer Untermain
ASCHAFFENBURG. Absolut uneinsichtig zeigte sich ein 43-jähriger Mann, der sich zusammen mit einem Bekannten in den Aschaffauen befand, um Alkoholika zu konsumieren. Der Mann zeigte sich äußert aggressiv und erst nach Hinzuziehung von weiteren Einsatzkräften kam er dem ausgesprochenen Platzverweis zunächst widerwillig nach. Im Anschluss an die Kontrolle begab sich der 43-Jährige - als die Streife noch in Sichtweite war - jedoch umgehend zurück zur Parkbank und gab den Beamten bei der erneuten Kontrolle zu verstehen, dass er dem Platzverweis in keinem Fall nachkommen werde. Der Mann wurde daraufhin in Gewahrsam genommen. Ihn erwartet, ebenso wie seinen Bekannten eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
ASCHAFFENBURG. Nach einer Mitteilung über weitere Personengruppen im Bereich der Aschaffauen konnten auch zwei Männer im Alter von 35 und 34 Jahren festgestellt werden, die sich ohne triftigen Grund dort aufgehalten haben. Beide verhielten sich absolut uneinsichtig und aggressiv. Sie erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Besonders erwähnenswert ist hierbei, dass es sich bei den Männern bereits um den fünften bzw. dritten entsprechenden Verstoß seit Beginn der Ausgangsbeschränkung handelt.
Kontrollen von Pkw- und Motorradfahrern
Im gesamten Dienstbereich konnten bei Verkehrskontrollen rund fünfzehn Motorradfahrer festgestellt werden, welche das schöne Wetter für eine entsprechende Spritztour nutzen wollten. Auch mehrere Pkw-Fahrer, welche ohne triftigen Grund unterwegs waren, wurden kontrolliert. Alle Fahrer erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Wichtiger Hinweis: Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Das bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, mit dem PKW oder dem Motorrad private Spritztouren zu unternehmen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen zurück!
Verstärkte Kontrollen am Wochenende:
Auch im Laufe des Sonntags wird die unterfränkische Polizei die Einhaltung der vorläufigen Ausgangsbeschränkungen weiterhin verstärkt kontrollieren. Die Anzahl der Verstöße ist im Vergleich zum Freitag deutlich gestiegen und hat sich im Bereich Main-Rhön sogar verdreifacht.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-173/
Rechtsverordnung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:
Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
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