Polizeibericht vom 17.07.2021
Raum Aschaffenburg | Mehrere Drogenaufgriffe im Innenstadtbereich, Sattelzug beschädigt Dach, Vorfahrtsverstoß
Pressebericht der Polizeiinspektion Aschaffenburg vom 17.07.2021
Stadt Aschaffenburg
Mehrere Drogenaufgriffe im Innenstadtbereich
In der Nacht von Freitag auf Samstag konnte die Polizei bei mehreren Kontrollen im Stadtgebiet insgesamt vier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verzeichnen. Zunächst konnte bei einem 16-Jährigen am Hauptbahnhof eine geringe Menge Marihuana aufgefunden werden. Im weiteren Verlauf der Nacht konnte die Bundespolizei zwei weitere Kleinstmengen Marihuana bei einem 44-Jährigen und einem 23-Jährigen sicherstellen. Zudem wurde bei der Personenkontrolle eines 20-Jährigen am Spielplatz der Suicardusstraße eine Druckverschlusstüte mit Marihuana aufgefunden. Bei allen Personen wurde das Rauschgift in Verwahrung genommen. Sie erwartet nun jeweils eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel.
Kreis Aschaffenburg
Sattelzug beschädigt Dach von Bushaltestelle
Kleinostheim. Am Freitagmittag befuhr ein 50-jähriger Lkw-Fahrer mit seinem Gespann die Hanauer Straße. Um Ladetätigkeiten auszuführen hielt er am rechten Fahrbahnrand an. Hierbei stieß er mit der Fahrzeugflanke gegen das Dach der dortigen Haltestellenüberdachung. Das Dach, sowie das Fahrzeug wurden hierbei massiv beschädigt. Der Schaden beläuft sich auf einen mittleren, vierstelligen Betrag. Der Kraftfahrer verhielt sich nach dem Unfall vorbildlich und verständigte die Polizei. Verletzt wurde durch den Unfall niemand.
Unfall nach Vorfahrtsverstoß führt zu beachtlichem Sachschaden
Haibach. Am Freitagvormittag kam es im Kreuzungsbereich der Würzburger Straße und der Brückenstraße zu einem Zusammenstoß zwischen zwei Pkw. Der 85-jährige Fahrer eines Mercedes übersah beim Einbiegen in die Würzburger Straße den vorfahrtsberechtigten Fahrer eines Daihatsus. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge bei mittlerer Geschwindigkeit, wobei es zu keinem Personenschaden kam. Der Sachschaden an beiden Fahrzeugen beläuft sich gesamt auf einen fünfstelligen Betrag. Den Mercedes-Fahrer erwartet nun eine Anzeige nach der Straßenverkehrsordnung.
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