Urlaubszeit ist Reisezeit
Kostenübernahme aller empfohlenen Reiseschutzimpfungen durch die BKK Akzo Nobel
Die Sommerferien sind in vollem Gange und so manch einen zieht es in exotische Gefilde. Um die schönsten Wochen des Jahres sorglos und unbeschwert genießen zu können und wieder Kraft für den Alltag zu tanken, sollten Sie auch an einen vollständigen Impfschutz denken.
Wir, die BKK Akzo Nobel, unterstützen Sie hier und erstatten Ihnen die Impfkosten für alle von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlenen Schutzimpfungen (90 % der Kosten - sowohl Impfstoff- als auch Arztkosten). Damit Sie auch gesund wieder nach Hause kommen.
Schon gewusst?
Einreichen können Sie die Rechnung z.B. ganz bequem über unsere App.
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!
Urlaubszeit - die schönste Zeit des Jahres! Doch auch im Urlaub können unvorhergesehene, weniger schöne Dinge passieren, wie z.B. eine Erkrankung, die eine medizinische Behandlung am Urlaubsort erforderlich macht. Als Versicherter der BKK Akzo Nobel Bayern erhalten Sie innerhalb der EU-/EWR-Staaten, der Schweiz, Großbritannien und Serbien sofort notwendige ärztliche und zahnärztliche Leistungen - direkt über Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte).
Sofern eine medizinisch notwendige Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann, haben Sie in den meisten europäischen Ländern Anspruch auf alle Sachleistungen nach den rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Staates. Dies sind u.a. die Mitgliedsstaaten der europäischen Union, des europäischen Wirtschaftsraums sowie die Schweiz und Großbritannien.
Legen Sie dem ausländischen Vertragsarzt bitte die Europäische Krankenversicherungskarte sowie Ihren Personalausweis vor. Die Behandlungskosten werden dann über Ihre Versicherungskarte abgerechnet. Allerdings sind von Ihnen die im Aufenthaltsland vorgesehenen Eigenanteile selbst zu zahlen. Eine Rückerstattung dieser Eigenanteile durch die Krankenkasse ist leider nicht möglich. Auch können durch die BKK Akzo Nobel keine Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen werden. Daher empfehlen wir Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Zusatzversicherung.
Suchen Sie einen Privatarzt auf oder nehmen Sie eine Leistung in Anspruch, die der Arzt nicht über die Versicherungskarte abrechnen kann, sind die Kosten von Ihnen selbst direkt vor Ort zu zahlen. Dies ist der Fall, wenn Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkannt wird. Die Originalrechnungen können Sie zur anteiligen Kostenerstattung bei uns einreichen.
Bitte beachten Sie, dass die BKK Akzo Nobel solche Kosten jedoch nur anteilig in Höhe der deutschen Kassensätze erstatten darf. Die anteilige Kostenerstattung resultiert daraus, dass Sie im Ausland als Privatpatient behandelt wurden und die ausländischen, privaten Gebührensätze meist deutlich über den inländischen Kassensätzen liegen.
Für die Türkei gilt
- Behandlung grundsätzlich über den Berechtigungsschein T/A11 (Auslandskrankenschein) möglich, sofern es sich um sofort medizinisch notwendige Leistungen handelt
- Bei Privatrechnungen anteilige Kostenerstattung durch die BKK Akzo Nobel
Für Bosnien gilt
- Behandlung grundsätzlich über den Berechtigungsschein B/H6 (Auslandskrankenschein) möglich, sofern es sich um sofort medizinisch notwendige Leistungen handelt
- Bei Privatrechnungen anteilige Kostenerstattung durch die BKK Akzo Nobel
Für Marokko gilt
- Kein Leistungsanspruch möglich
- Keine anteilige Kostenerstattung möglich
Zusammenfassung
- In vielen europäischen Ländern ist grundsätzlich eine Behandlung über die Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite der Versichertenkarte) möglich.
- Bei Privatrechnungen erfolgt eine anteilige Kostenerstattung durch die BKK Akzo Nobel.
- Eine private Auslandsreisekrankenversicherung wird darüber hinaus für alle Auslandsaufenthalte empfohlen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Weiterführende Infos
Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission)
Centrum für Reisemdedizin
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