KWiN informiert:
Neue Anlieferbedingungen für die Erdaushubdeponien im Kreis
Neckar-Odenwald-Kreis. Für die Anlieferung von Bodenaushub auf den Erddeponien im Kreis gelten künftig deutlich strengere Vorschriften. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen. So müssen die Anlieferer jetzt unter anderem dokumentieren, wo das Material herkommt und ob es an anderer Stelle verwertet – also wiederverwendet – werden kann. Nur unbelasteter Erdaushub, der nirgends verwertet werden kann, darf noch auf den Erddeponien im Kreis eingebaut werden. Unter anderem wegen den immer strengeren...