Aktuelle Beiträge aus dem TRD-Ticker
Wirtschaft und Soziales
Bei gefälschten Impfausweisen besteht eine „Strafbarkeits-Lücke“
(TRD/WID) Das Vorlegen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke ist momentan nicht strafbar. Deshalb kann er auch nicht beschlagnahmt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 26. Oktober 2021 (AZ: 3 Qs 38/21), so das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.
Der Hintergrund: Am 11. Oktober 2021 beantragte die Polizei die gerichtliche Bestätigung der Beschlagnahme eines mutmaßlich gefälschten Impfausweises. Der Beschuldigte hatte das Heftchen in einer Apotheke vorgelegt, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Das Amtsgericht Osnabrück lehnte den Antrag allerdings ab. Denn: Das Verhalten des Beschuldigten sei nicht strafbar.
Diese Entscheidung wurde jetzt auch durch das Landgericht Osnabrück bestätigt. Das Gericht ging bei seinem Urteilsspruch von einer „Strafbarkeits-Lücke“ aus.
Ein Impfpass sei zwar ein Gesundheitszeugnis, so die Begründung. Die Vorlage sei aber nicht bei einer Behörde, sondern in einer Apotheke erfolgt. Das sei ein privates Unternehmen und nicht in die staatliche Verwaltung eingeordnet. Außerdem würden die Regelungen der Urkundenfälschung hier nicht greifen. Und es fehle an einer Strafbarkeit nach dem Impfschutzgesetz. Dieses stelle nur die Taten einer zur Durchführung der Schutzimpfung berechtigten Person unter Strafe, speziell durch den impfenden Arzt.
Eine Möglichkeit ließ das Gericht der Exekutive aber doch: Die „Sicherstellung“ eines gefälschten Impfausweises ist möglich. Und zwar, weil die Verwendung eines unechten oder gefälschten Impfausweises in jedem Fall – wegen der bestehenden Ansteckungsgefahr – eine „gegenwärtige Gefahr für die Allgemeinheit“ darstelle. Der Impfausweis dürfe daher auf Grundlage des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts sichergestellt werden.
Impfnachweise für Adolf Hitler und Mickey Mouse
Gefälsche Impfzertifikate: Nach wie vor ungeschützte Zertifikatsausstellungsinterfaces zu finden
Vor einigen Tagen tauchten im Netz Impfzertifikate auf, die auf den Namen „Adolf Hitler“ ausgestellt waren. Inzwischen sind zahlreiche weitere Zertifikate aufgetaucht, unter anderem für Spongebob und Mickey Mouse. Hier gehts weiter . . .
Krypto-Apps und die neuesten Betrugstechniken kurz unter die Lupe genommen
(TRD/WID) Immer mehr Verbraucher legen ihr Geld auch in Kryptowährungen an. Besonders bequem soll das laut der Anbieter mit speziellen Apps gehen. Die Fachzeitschrift Computer Bild hat die wichtigsten Marktteilnehmer unter die Lupe genommen.
Vier Kandidaten sind relativ neu dabei: eToro, Trade Republic und JustTrade sowie die Börse Stuttgart mit BSDEX. Dazu kommen Apps von Kraken, Coinbase, FTX und Binance – vier etablierte und auf Kryptowährungen spezialisierte Börsen. Hier gehts weiter . . .
Neue Masche beim Inkasso-Betrug
Die Schreiben des falschen Inkassounternehmens gaukeln den Empfängern vor, dass sie einen Vertrag über eine Teilnahme an einem Gewinnspiel namens "Euro Online/Jackpot-6-49" abgeschlossen hätten.
(TRD/WID) Derzeit wenden sich Verbraucher aus ganz Deutschland an die Verbraucherzentrale Brandenburg, die Post von dem vermeintlichen Inkassounternehmen Pro Collect AG aus Köln erhalten haben. Neu an der Masche ist: Betroffene werden aufgefordert, ein angebliches Abo zu kündigen und eine Einzugsermächtigung zu unterzeichnen. Die Verbraucherzentrale warnt: „Reagieren Sie nicht!“ Hier gehts weiter . . .
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