Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird jährlich überprüft - Elektronische Anzeige nutzen

Es muss nicht immer ein Rolli-Fahrer sein.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2014 erfüllt wurde, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber am Bayerischen Untermain bis spätestens 31.03.2015 der Agentur für Arbeit Aschaffenburg ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese gesetzliche Frist kann nicht verlängert werden. Geht die Anzeige verspätet ein oder ist sie unvollständig oder falsch ausgefüllt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, wurden Anfang Januar 2015 angeschrieben und haben das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM erhalten.

Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan.dekostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber außerdem Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern.

Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Weitere Hinweise können abgerufen werden unter:
www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Schwerbehindertenrecht. Zu Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/4 5555 00 an die Agentur für Arbeit wenden.

Autor:

Agentur für Arbeit Pressestelle aus Aschaffenburg

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