Behinderung darf kein Hindernis im Beruf sein

ein guter Mitarbeiter - eine Bereicherung
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„Wir haben einen Mitarbeiter für die Prüfung von IT-Bauteilen gesucht. Und mit Unterstützung der Lebenshilfe und der Agentur für Arbeit haben wir einen fähigen Mitarbeiter gefunden, den wir nach einer Erprobung auf Dauer eingestellt haben. Sein Engagement wiegt seine Behinderung – er ist gehörlos – gut auf. Er ist vollintegriert in unseren Logistik-Betrieb.“ Manfred Hasieber, Niederlassungsleiter der Firma Kühne+Nagel in Großostheim, ist zufrieden mit der Entscheidung. „Damit haben wir uns und dem Betroffenen geholfen. Es ist eine Bereicherung, einen Behinderten einzustellen. Man muss es einfach machen.“

Die Vereinten Nationen haben 1992 den 3. Dezember zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen ausgerufen. Dieser Tag wird weltweit für Aktionen genutzt, um die Inklusion behinderter Menschen voranzutreiben. Die Agentur für Arbeit Aschaffenburg begleitet zum vierten Mal diesen Tag mit einer Aktionswoche.

Harald Maidhof, der Leiter der Agentur für Arbeit Aschaffenburg sagt: „Die Agentur für Arbeit Aschaffenburg engagiert sich nicht nur bei der Integration von arbeitslosen Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt, sondern will auch als Arbeitgeberin mit gutem Beispiel vorangehen. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenarbeiten. Mittlerweile liegt der Anteil der beschäftigten Menschen mit Behinderungen in unserer Agentur weit über der Privatwirtschaft. Ich bin froh, dass die Beschäftigung von Behinderten am Bayerischen Untermain insgesamt zunimmt, auch wenn noch Luft nach oben ist.“

Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (§§ 73 ff) verfügen, sind verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent dieser Plätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht einstellen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

2012 waren am Bayerischen Untermain über 3.200 Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen besetzt, 2007 lag die Zahl noch bei rund 2.400. Von den Arbeitgebern mit 20 und mehr Arbeitsplätzen stellten die Öffentlichen Arbeitgeber prozentual gesehen die meisten Pflichtarbeitsplätze zur Verfügung. Die Quote betrug dort 10,7 Prozent, während sie bei den privaten Arbeitgebern bei 3,4 Prozent lag.

Fast 65 Prozent der arbeitslosen Menschen mit Behinderungen am Bayerischen Untermain sind gut qualifiziert und haben eine betriebliche oder akademische Ausbildung. Bei den nichtbehinderten Arbeitslosen sind es nur 52 Prozent. Dennoch bleiben sie länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung und sind auch beim Abgang in den 1. Arbeitsmarkt weniger erfolgreich als andere Arbeitslose. 46 Prozent der Schwerbehinderten gelten als langzeitarbeitslos, wohingegen 38 Prozent der nichtbehinderten Arbeitslosen unter diese Kategorie fallen. Im Jahresverlauf 2014 waren im Durchschnitt 552 schwerbehinderte Menschen arbeitslos – deutlich weniger wie im Vergleichszeitraum des letzten Jahres (590).

Autor:

Agentur für Arbeit Pressestelle aus Aschaffenburg

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