Wirtschaft und Soziales
Bayern: Spitzenplatz im Ranking der Steuerverluste durch Kirchenaustritte
Kirchensteuer
(TRD/WID) In Deutschland treten immer mehr Menschen aus der Kirche aus. Und das tut den Gotteshäusern nicht nur aus Glaubensgründen weh. Denn so entgehen der Kirche riesige Summen an Steuergeldern.
Die Steuer-App Taxando (www.taxando.de) hat diese Abgänge zum Anlass genommen, um anhand der aktuellsten Austrittszahlen aus dem Jahr 2019 zu untersuchen, wie viel Euro Kirchensteuer der katholischen Kirche in den einzelnen Bundesländern entgingen.
Rund 78.300 Getaufte traten im Jahr 2019 aus der katholischen Kirche in Bayern aus. Gemessen am bayerischen Durchschnittseinkommen und der durchschnittlichen Lohnsteuer entgingen den Gotteshäusern im Freistaat dadurch etwa 71,2 Millionen Euro. Damit belegt das Bundesland den Spitzenplatz im Ranking.
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Quelle: Youtube: Home: (TRD) Pressedienst
Nordrhein-Westfalens Kirchen verzeichneten 2019 ein ungefähres Defizit von 64,9 Millionen Euro und einen Verlust von rund 67.900 Mitgliedschaften, was die zweithöchsten Ergebnisse der Untersuchung sind. Den dritten Rang belegt Baden-Württemberg mit geschätzten 42,4 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen und rund 44.200 ausgetretenen Mitgliedern.
Die geringsten Verluste an Mitgliedern und Beiträgen hat die katholische Kirche in Mecklenburg-Vorpommerns zu verzeichnen: Der Mitgliederschwund begrenzte sich 2019 auf 756 Austritte, wodurch der Institution etwa 450.000 Euro entgingen. In Sachsen-Anhalt verließen 919 Getaufte die Kirche und verursachten damit einen Wegfall von rund 588.000 Euro Steuereinnahmen.
Insgesamt bleiben vier Bundesländer unter der Millionengrenze an Verlusten durch fehlende Kirchensteuerbeiträge: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen.
Grundsätzlich besteht nur eine Kirchensteuerpflicht für eingetragene Mitglieder einer Religionsgemeinschaft, die Steuern erhebt. Sind beide Ehepartner in einer solchen Gemeinschaft und tritt einer der beiden aus, heißt dies aber nicht unbedingt, dass das Ehepaar von einem Beitrag gänzlich befreit ist.
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