Urteil Amtsgericht Aschaffenburg
Unfreiwillige Tests an den Schulen

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„Es ist immer noch mehr Demokratie als Diktatur.“
(Richterin Gohmann am Amtsgericht Aschaffenburg am 23.2.2021 über die Verhältnisse in diesem Staat)

Am 23.2.22 fand am AG Aschaffenburg die Verhandlung statt über ein Bußgeld gegen eine Mutter, deren Tochter nicht ohne Testung in die Schule gelassen wurde. (304/OWI/110Js1021/22)
Die betroffene 39-Jährige alleinerziehende Mutter von 4 Kindern aus dem Kreis Aschaffenburg vertrat sich selber ohne Anwalt. Sie schilderte die Not, die der 9 Jährigen Tochter durch den Zwang zum freiwilligen Testen und Maske tragen entstanden war. Anfangs hatte das Kind die Tests mitgemacht, litt aber bald unter körperlichen und psychosomatischen Störungen. Das Kind mußte immer häufiger aus der Schule mit Kopfschmerzen o.ä. abgeholt werden. Mutter konnte sie bald nicht mit guten Worten (oder Zwang) zur Schule bringen. Das Kind wurde immer verhaltensauffälliger, auch in dem Konflikt daß es eigentlich der Oma zuliebe sich hätte anpassen wollen. Mutter gibt Aussage des Kindes wieder: „Aber Mama: Ich darf doch über mich selber bestimmen.“. Es häufen sich die Auffälligkeiten wie plötzliche Bauchschmerzen, Fingernägel abkauen, Bettnässen, Laken zerbeißen…
Ein Psychologe der Caritas fand heraus: Das Mädchen würde gemobbt – dies sei eine Ursache der Beschwerden. Aus Sicht der Mutter wohl auch aufgrund der Tatsache, daß die Mutter als bekennende Maßnahmenkritikerin auf Anraten der Direktorin aus der Whatsapp Gruppe der Klasse entfernt worden war.
Ein weniger invasiver Spucktest der Apotheke wurde seitens der Schulleiterin ausdrücklich (schriftlich per email) abgelehnt. Die Mutter befand sich in aussichtloser Lage.
Seit ca. 3 Wochen geht die Tochter – mit Schwierigkeiten – wieder zur Schule, nachdem sie freiwillig eine Jahrgangstufe zurückversetzt wurde.
Dies wurde von der Richterin nicht gelten gelassen. In der Beweisaufnahme der Dokumente wurden die üblichen Schreiben der Behörden zitiert und der zeitliche Hergang der amtlichen Handlungen dargestellt.
Sodann – auch zwischendurch eingestreut – führt die Richterin das Gespräch zu eher allgemeinpolitischen Fragen der Pandemie.
Sie vertrat Aussagen wie:
Der Staat sei in schwieriger Lage, es würden ja Eltern genau für das Gegenteil klagen, nämlich daß Präsenzunterricht, Masken oder Tests notwendig seien.
Die Mehrheit der Bürger habe durch Wahlen ja die Maßnahmen und Verordnungen der Regierung gutgeheißen.
Bzgl. Presse-und Meinungsvielfalt: Alle Journalisten, die die Richterin kenne, schrieben das freiwillig. Die Betroffene könne ja eine eigene Zeitung gründen – aber als Mutter von 4 Kindern wohl eher nicht …
Über Diktatur / Demokratie in diesem Lande: „Freizügigkeit: Es muß keiner hier leben, jeder kann in ein anderes Land gehen.“
Die Richterin über die Verhältnisse in diesem Staat wörtlich: „Es ist immer noch mehr Demokratie als Diktatur.“
Urteil: Bußgeld auf 100 Euro festgelegt statt 165 Euro.
Mündliche Begründung :Die Mutter habe das Kind vorsätzlich nicht dazu bewegt, in die Schule zu gehen. Nach § 13 Abs. V IFSMV in Verbindung mit § 35 BayEUG, nach Entscheidung des Bayerischen Ministerrates vom 4.10.21, müsse die Testung als „Obliegenheit für den Schulbesuch“ durch Schüler und Eltern geduldet werden. Mildernd wurde anerkannt, daß die Mutter medizinische und pädagogische Gründe für ihr Verhalten gehabt habe. (Grundrechte Miltenberg)

Vielen Dank für die Überlassung des Textes, den ich hier zu dem Gerichtsverfahren veröffentlichen darf. 

Unter den Bildern finden Sie ebenso die vom Bayerischen Kultusministerium, und einer mir bekannten Schule aus dem Landkreises Miltenberg, die damals verteilten Dokumente in den Bayerischen Schulen, in denen die Testung freiwillig genannt wird und die Erziehungberechtigten zustimmen müssen. 
Außerdem geht es auch um die Zustimmung zum Datenschutz (paradoxerweise müssen allerdings Kontaktdaten freigegeben werden, sonst kann der getestete über das Ergebnis nicht kontaktiert werden). 
Außerdem fehlen in der Einwilligung zur Testung 
die medizinischen Nebenwirkungen durch die Ethylenoxid sterilisiert Teststäbchen (Ethylenoxid ist bereits seit den 1990er Jahren in der EU verboten). 
Es reicht ein CE-Zeichen vom Hersteller aus und dieses wird nicht weiter durch unabhängige Stellen geprüft (Ethylenoxid Kennzeichnung durch "Sterile EO" auf der Verpackung des Teststäbchen). 
Weiterhin gibt es noch Teststäbchen, die mit Gammastrahlen verschweisst sterilisiert werden (Kennzeichnung "Sterile R" auf der Packung), hierzu gibt es noch keine Erkentnisse. 

Lesen Sie auch dazu :
https://kinderrechtejetzt.de/lollitests-schadstoffe-material/

Weitere Infos zu aktuellen Geschehen finden Sie auch hier:
Https://t.me/s/infomiltenberg

Autor:

Marianna Ventura aus Miltenberg

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