Hinweis des AELF Karlstadt
Waldbrandrisiko steigt!

Vor zwei Jahren hat es in diesem Kiefernbestand gebrannt | Foto: Katja Sander
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  • Vor zwei Jahren hat es in diesem Kiefernbestand gebrannt
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Trotz des feuchten Frühjahrs steigt die Waldbrandgefahr am Untermain. Darauf weist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Karlstadt hin.

In den letzten Monaten hat es viel geregnet und die Waldböden waren ausreichend durchfeuchtet. Aktuell sorgen das frühsommerliche Wetter und der Wind dafür, dass Böden und Vegetation trockener werden. In  stadtnahen Bereichen sind zudem wieder mehr Menschen in den Wäldern unterwegs, wodurch das Waldbrandrisiko steigt.

„Um Feuer zu vermeiden ist es wichtig zu wissen, dass bereits kleine Unachtsamkeiten Waldbrände verursachen können. Das können achtlos weggeworfene Zigarettenkippen oder heiße Metallteile an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren sein. Wenn die Vegetation trocken ist, kann sich daraus schnell ein Bodenfeuer entwickeln. Deshalb bitten wir Bürgerinnen und Bürger, um ihre Mithilfe“, sagt Lukas Nitzl, der die forstliche Außenstelle in Aschaffenburg leitet. Im letzten Jahr hat es in den Wäldern seines Zuständigkeitsbereiches mehrfach gebrannt. Um auf solche Situationen besser reagieren zu können, bereiten sich Forstleute und Feuerwehren vor. In Wäldern kann die Anreicherung mit Laubtotholz den Wasserrückhalt verbessern. Deshalb bleiben nach der Holzernte auch immer wieder mal Buchen- und Eichenkronen und einzelne Stammteile in den Beständen liegen. Wichtigstes Instrument zur Vorbeugung sei laut Nitzl aber nach wie vor der Waldumbau. „Laubholzreiche Bestände sind weniger anfällig für Waldbrände als reine Nadelholzbestände. Deshalb ist es wichtig am Ball zu bleiben und den Waldumbau voranzutreiben.“

Fahrlässiges Verhalten als häufige Brandursache
Die meisten Brände werden durch fahrlässiges Verhalten verursacht. Deshalb bittet das Amt die Waldbesucherinnen und Waldbesucher sich umsichtig zu verhalten und im Wald nicht zu rauchen. Das Rauchverbot gilt im Zeitraum von März bis Oktober und kann bei Zuwiderhandlung laut dem Bayerischen Waldgesetz mit erheblichen Geldstrafen geahndet werden. Waldbesitzende werden gebeten das bei der Borkenkäferaufarbeitung anfallende Kronenmaterial und Reisig nicht zu verbrennen, sondern abzutransportieren oder zu häckseln.

Vor zwei Jahren hat es in diesem Kiefernbestand gebrannt | Foto: Katja Sander
Die trockene Vegetation kann sich schnell entzünden | Foto: Katja Sander
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AELF Karlstadt aus Miltenberg

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