Recht und Billig
Wenn der hauseigene Parkservice Schrott baut
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(TRD/MID) Noble Hotels haben viele Vorteile. Einer ist sicher der hauseigene Parkservice. Selbst wenn man nicht Gast der guten Stube ist, kann man mit dem eigenen Auto am roten Teppich vorfahren und einem freundlichen Mitarbeiter dann den Autoschlüssel in die Hand geben.
Danach geht es hinein zum feudalen Abendessen oder man zieht sich auf eine Zigarre in die Lounge zurück. Man kann sich ganz entspannt zurücklehnen, Karten spielen und dazu einen paradiesischen Cognac schlürfen, schließlich steht das eigene Auto ja wohl behütet direkt vor der Tür.
So weit, so gut: Doch was ist, wenn einer der Mitarbeiter beim Parken oder Rangieren das Fahrzeug beschädigt? Wer haftet in so einem Fall? Folgendes ist passiert: Ein Hotel und ein Mitarbeiter wurden wegen der Beschädigung eines Pkw (zwei platte Reifen) im Rahmen des Hotel-Parkservice zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 6.000 Euro verurteilt. Auf eine entsprechende Entscheidung des OLG Köln, welches es nach Einholung eines Sachverständigengutachtens als erwiesen ansah, dass die Löcher in den Reifen durch einen Fahrfehler des Mitarbeiters verursacht worden waren, weisen die Experten eines Versicherers hin (Az.: 22 U 134/17).
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