Aktuelles Urteil im TRD Pressedienst
Klage gegen langsam arbeitendes Jobcenter erfolgreich

Das Sozialgericht gab der Frau recht und verurteilte das Jobcenter zur Zahlung der Leistungen sowie der Kosten des Verfahrens.  | Foto: Foto: © Sang Hyun Cho / pixabay.com
  • Das Sozialgericht gab der Frau recht und verurteilte das Jobcenter zur Zahlung der Leistungen sowie der Kosten des Verfahrens.
  • Foto: Foto: © Sang Hyun Cho / pixabay.com
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD/BNP) Eine Hartz-IV-Empfängerin aus Karlsruhe hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg gegen das Jobcenter errungen. Das Gericht entschied, dass sie Anspruch auf die Erstattung ihrer Anwaltskosten hat, weil das Jobcenter ihre Anträge nicht bearbeitet und ihr Einkommen zu hoch geschätzt hatte.

Die Frau hatte im Jahr 2020 mehrere Anträge auf Leistungen gestellt, die das Jobcenter aber nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten beschied. Als sie monatelang nichts hörte, beschritt sie den Rechtsweg und erhob eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Mit dieser Klage kann man das Jobcenter dazu zwingen, eine Entscheidung zu treffen oder eine Handlung vorzunehmen.

Das Sozialgericht gab der Frau recht und verurteilte das Jobcenter zur Zahlung der Leistungen sowie der Kosten des Verfahrens. Das Jobcenter legte jedoch Berufung ein und argumentierte, dass die Frau keinen Anspruch auf die Kosten habe, weil sie ihre Klage zurückgenommen habe. Das war aber nur geschehen, weil das Jobcenter kurz vor der Verhandlung endlich einen Bescheid erlassen hatte.

Das Landessozialgericht wies die Berufung des Jobcenters zurück und bestätigte den Anspruch der Frau auf die Kosten. Das Jobcenter wollte sich damit aber nicht abfinden und legte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das war jedoch ein Fehler, denn das höchste deutsche Gericht wies die Beschwerde als offensichtlich unbegründet zurück und stellte klar, dass die Frau einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz habe.

Das bedeutet, dass sie nicht nur einen Anspruch auf Leistungen hat, sondern auch darauf, dass ihre Anträge in angemessener Zeit bearbeitet werden. Wenn das Jobcenter diese Pflicht verletzt und dadurch eine Untätigkeitsklage provoziert, muss es auch für die Kosten aufkommen. Das gilt auch dann, wenn es versucht, durch einen späten Bescheid die Klage hinfällig zu machen.

Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Signal für alle Hartz-IV-Empfänger gesetzt, die sich vom Jobcenter im Stich gelassen fühlen. Es zeigt ihnen auf, dass sie sich nicht alles gefallen lassen müssen und dass sie sich notfalls mit einer Untätigkeitsklage wehren können. Die Erfolgschancen für solche Klagen sollen bei etwas unter 50 Prozent liegen.

https://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article244304495/Klage-gegen-langsames-Jobcenter-Hartz-IV-Empfaengerin-steht-Geld-zu.html


TRD Pressedienst inspiriert

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Angebote

Gesundheit & WellnessAnzeige
Individuelle Beratung: MTZ Großwallstadt
3 Bilder

MTZ klärt auf - Interview mit David Rose
Gesunde Füße - die Basis für ein ausgewogenes Körpergefühl?

Unsere Füße tragen uns durch den Alltag und bilden die Basis unseres komplexen Körpers. Sie stützen das Körpergewicht, sorgen für Balance und verhelfen uns zu einem kontrollierten Gang. Dennoch wird ihre Bedeutung häufig unterschätzt – erst bei Beschwerden oder Einschränkungen wird klar, wie wichtig die Fußgesundheit für das Wohlbefinden ist. Mit der richtigen Pflege, gezielten Übungen und präventiven Maßnahmen können Sie Ihre Füße stärken, präventiv Einschränkungen vorbeugen und gleichzeitig...

Beruf & AusbildungAnzeige
2 Bilder

Wir suchen dich!
Ausbilder (m/w/d) | Elektro- und Informationstechnik Bayerischer Untermain, Aschaffenburg

📢 Wir suchen dich! AUSBILDER (m/w/d) bei der Elektroinnung Aschaffenburg 🌟 Werde Teil unseres Teams und gestalte die Zukunft der Elektro- und Informationstechnik aktiv mit! 📩 Bewerbung online: bewerbung@elektroinnung-bayerischeruntermain.de 📬 Bewerbung per Post: Innung für Elektro- und Informationstechnik Bayerischer Untermain Hasenhägweg 71, 63741 Aschaffenburg 🔧 Jetzt bewerben und durchstarten!

Auto & Co.Anzeige
0:19

Werkstatt des Vertrauens 2025
Mit eurer Unterstützung schaffen wir das!

🏆 🚗💛 Wir haben ein großes Ziel: Kfz-Technik Stumpf will 2025 offiziell zur "Werkstatt des Vertrauens" gekürt werden – und dafür brauchen wir euch! 🙌 🔧 Was ihr tun müsst? ➡️ Kommt vorbei und füllt unser Kärtchen am Empfang aus – das war’s schon! 💳 Euer Vorteil? Jeder, der mitmacht, hat die Chance auf einen Tankgutschein – eine kleine Dankeschön-Runde von uns! 🚀⛽ 🙏 Warum wir? Weil wir Tag für Tag alles geben, um euch und eure Autos sicher auf die Straße zu bringen. Jetzt könnt ihr uns etwas...

Bauen & WohnenAnzeige

Startpunkt für Präzision:
Unser Lager bei Berres Bau! 🏗️

Jeden Morgen ab 7:30 Uhr läuft unser Lager auf Hochtouren! Hier wird organisiert, gepackt und verladen, damit unsere Teams pünktlich auf dem Weg zur Baustelle sind. Denn: Ein gutes Fundament beginnt mit perfekter Vorbereitung. 💪 🔑 Was macht unser Lager so besonders? ✅ Effizienz: Jedes Material zur richtigen Zeit am richtigen Ort. ✅ Qualität: Sorgfältig ausgewählt und bestens vorbereitet für Ihren Hausbau. ✅ Teamwork: Unsere Mitarbeitenden arbeiten Hand in Hand – mit Leidenschaft und Präzision....

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.