Stromproduktion auf dem Balkon starten
(TRD/WID) Ein Stecker-Solargerät ist die einfachste Methode, um seinen eigenen, erneuerbaren Strom zu erzeugen und sich unabhängiger von den internationalen Energiepreisen zu machen. Wie der Aufbau funktioniert, welche Hürden es noch gibt und warum es bald zu einem noch größeren Hype um solche Geräte kommen könnte, erläutert die Verbraucherzentrale Brandenburg.
Sogenannte Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte sind bislang die einzige Technologie, mit der auch Mieter selbst erneuerbaren Strom erzeugen können. Die Geräte haben eine maximale Leistung von 600 Watt und bestehen aus ein oder zwei Standard-Solarmodulen sowie einem Wechselrichter, der die Anlage steuert und den vom Gerät produzierten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt.
Ein typisches Solarmodul ist dabei etwa 1,00 Meter mal 1,70 Meter groß und sollte möglichst unverschattet zur Sonne angebracht oder aufgestellt werden. „Der dabei selbst erzeugte Strom wird dann größtenteils direkt im eigenen Haushalt verbraucht und senkt dadurch die jährlichen Stromkosten“, so Joshua Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Die Anschaffungskosten eines Stecker-Solargeräts betragen nur einen Bruchteil von denen einer klassischen Solaranlage auf dem Dach. Sie richten sich nach der Größe und betragen etwa 300 bis 800 Euro. Hinzukommen können Kosten für die Montagevorrichtung und den Austausch der Steckdose. Die jährliche Stromerzeugung liegt je nach Größe und Standort bei 200 bis 600 Kilowattstunden, die jährliche Ersparnis an Stromkosten bei etwa 60 bis 160 Euro an Stromkosten. „Die Anschaffungskosten sind damit in Deutschland nach fünf bis zehn Jahren wieder drin“, rechnet der Experte vor. Dabei lassen sich die Geräte 20 Jahre und länger nutzen.
In der Theorie sind der Aufbau und Anschluss eines Stecker-Solargerätes sehr einfach. Innerhalb von fünf bis 30 Minuten ist das Gerät am Balkon, auf der Terrasse oder im Garten installiert und wird danach einfach in die Steckdose gesteckt. In der Praxis gestaltet sich der Anschluss aber oftmals etwas schwieriger.
Wer das Gerät am Balkon, der Hauswand oder dem Dach anbringt, braucht bei Miet- und Eigentumswohnungen die Zustimmung der Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft. „Direkt auf dem Balkon kann ein Modul aber ohne Zustimmung aufgestellt werden“, so Jahn.
Stecker-Solargeräte sind zudem beim örtlichen Stromnetzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Die Netzbetreiber erschweren dabei oftmals die Anmeldung, da sie auf den Einbau einer speziellen Einspeisesteckdose bestehen. Dies beruht auf einer Norm des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE).
Aus Sicht der Verbraucherzentralen eine unnötige Forderung. Inzwischen hat sich neben dem Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur auch der VDE selbst dafür ausgesprochen, diese Norm zu ändern und den Betrieb von Stecker-Solargeräten deutlich zu vereinfachen. Nach der Veröffentlichung der neuen Norm würde es sicherlich einen noch größeren Ansturm auf solche Geräte geben. Wann es so weit sei, stehe allerdings noch nicht fest, bedauert Jahn. Bis dahin müssten sich die Verbraucher leider noch mit den bisherigen bürokratischen Hürden auseinandersetzen.
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