Polizeibericht
Aschaffenburg | Versammlungsgeschehen in Aschaffenburg mit Allgemeinverfügung - Demonstrationen verlaufen weitestgehend störungsfrei

Foto: Gerhard Seybert - stock.adobe.com

Pressebericht des PP Unterfranken vom 24.01.2022

Am Montagabend fanden in der Innenstadt zwei Versammlungen von Corona-Maßnahmenkritikern statt, die nicht angezeigt waren. Die Teilnehmer beider Kundgebungen hielten sich in der großen Mehrheit an die geltende Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg. Die Polizei musste während der laufenden Demonstrationen lediglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht einleiten.

Versammlung am Theaterplatz
Corona-Maßnahmenkritiker fanden sich gegen 18 Uhr zu einer Versammlung am Theaterplatz ein. In der Spitze zählte die Polizei rund 40 Teilnehmer. Die Beschränkung der Allgemeinverfügung seitens der Stadt Aschaffenburg, die Versammlung stationär zu halten, wurde von den Teilnehmern eingehalten. Die Polizei erklärte den eingefundenen Demonstranten über Lautsprecher die Regelungen der in Kraft getretenen Verfügung. Bereits um 18.20 Uhr hatten die Versammlungsteilnehmer den Platz in unterschiedliche Richtungen verlassen.

Weitere Versammlung am Schlossplatz
Kurze Zeit später fand ab circa 18.30 Uhr am Schlossplatz eine weitere Versammlung statt und wurde ebenso stationär abgehalten. Die Teilnehmerzahl lag hier in der Spitze bei rund 30 Personen. Auch hier hielten sich die Teilnehmer weitestgehend an die Beschränkungen der Allgemeinverfügung, deren Inhalte auch in diesem Fall wiederholt durch polizeiliche Kommunikationskräfte vermittelt wurden. Die Einsatzkräfte der Polizei mussten am Ende dennoch eine Person wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht anzeigen, nachdem sich der Mann auch nach Ansprache weigerte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gegen 20.00 Uhr war die Versammlung ohne weitere Störungen beendet.

Appell der Polizei Unterfranken
Mit Blick auf die Zukunft appelliert die Polizei weiterhin an alle Versammlungsteilnehmer, friedlich von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen und Versammlungen rechtzeitig bei den Versammlungsbehörden anzuzeigen.

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