Polizeibericht
Aschaffenburg | Lebenspartnerin gewürgt - 48-Jähriger in Untersuchungshaft
Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der StA Aschaffenburg vom 09.12.2020
Dem derzeitigen Ermittlungsstand nach steht ein 48-Jähriger unter dem Verdacht am Donnerstagabend seine Partnerin gewürgt und geschlagen zu haben. Eine alarmierte Streife der Polizei Aschaffenburg nahm den Mann vorläufig fest und führte ihn am Freitag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg dem Ermittlungsrichter vor, der einen Haftbefehl erließ.
Eine Nachbarin war gegen 19:20 Uhr auf die Schreie der Frau aufmerksam geworden und hatte sofort die Polizei informiert. In der Wohnung des Paares stellten die Beamten fest, dass der unter Alkoholeinfluss stehende 48-Jährige den ersten Vernehmungen und der Spurensituation nach seine Lebenspartnerin gewürgt und geschlagen hatte. Den bereits wegen anderen Gewaltdelikten in Erscheinung getretenen Mann nahmen die Polizisten vorläufig fest. Die Lebenspartnerin brachte der Rettungsdienst in ein Krankenhaus.
Im Zuge der nachfolgenden Ermittlungen trat zu Tage, dass gegen den 48-Jährigen bereits ein weiteres polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen eines am 23.11.2020 gegen 23:00 Uhr in Aschaffenburg verübten tätlichen Angriffs und einer Beleidigung zum Nachteil eines Polizeibeamten sowie eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zum Nachteil weiterer Polizeibeamter vorlag.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg führte die Polizei den Tatverdächtigen am Freitag dem Ermittlungsrichter vor. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung in Tatmehrheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Beleidigung in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Im Anschluss kam der 48-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt.
Die weiteren Ermittlungen führt die Polizei Aschaffenburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft. Über Hilfsmöglichkeiten in der für das Opfer besonders belastenden Situation informiert ein speziell für die Bearbeitung von Fällen der Häuslichen Gewalt geschulter Beamter.
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