Polizeibericht
Aschaffenburg | Betrügerisches Gewinnversprechen - Drogeriemarktmitarbeiter und Bankangestellte verhindern Übermittlung von Gutscheincodes
Pressebericht des PP Unterfranken vom 08.06.2021
Bereits in der vergangenen Woche haben Betrüger versucht, einer Seniorin größere Bargeldsummen zu entlocken. Um einen vermeintlichen Geldgewinn zu erhalten, sollte die ältere Dame Gutscheine erwerben und die dazugehörigen Codes am Telefon übermitteln. Mitarbeiter eines Drogeriemarkts und eine Bankangestellte schöpften jedoch Verdacht und verständigten die Polizei.
Nach vorliegenden Ermittlungserkenntnissen hatte sich eine Telefonbetrügerin als Frau vom Finanzamt ausgegeben und der Seniorin einen Geldgewinn in Höhe von 84.000 Euro vorgetäuscht. Für den Erhalt sollte die Angerufene jedoch zunächst für mehrere hundert Euro Google-Play-Karten erwerben und die dazugehörigen Codes am Telefon durchgeben. Die ältere Dame ahnte zunächst nicht, dass sie einer Betrügerin aufgesessen war. Sie machte sich auf den Weg zu einem Drogeriemarkt, um die geforderten Gutscheinkarten zu besorgen.
Obwohl die Mitarbeiter des Marktes sofort Verdacht schöpften, ließ sich die Geschädigte nicht davon abhalten, Google-Play-Karten zu kaufen. Im Anschluss versuchte sie noch, weitere Karten bei ihrer Bank zu besorgen. Nachdem die Drogeriemarkt-Mitarbeiter und eine Bankangestellte die Polizei verständigt hatten, konnten die Beamten gerade noch rechtzeitig die Übermittlung der Gutscheincodes verhindern. Ein finanzieller Schaden blieb der Seniorin glücklicherweise erspart.
Das Polizeipräsidium Unterfranken rät:
• Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
• Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn zu erhalten!
• Gutscheincodes sind wie Bargeld zu behandeln. Diese sind auch ohne die Gutscheinkarte gültig! Übermitteln Sie diese daher nie am Telefon!
• Geben Sie niemals persönliche Informationen wie Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern etc. weiter!
• Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück!
Wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich jederzeit an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle!
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