Polizeibericht
Aschaffenburg | Auseinandersetzung im Schöntal - Angreifer verletzt Kontrahenten mit Messer
Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
Während einer Auseinandersetzung am Freitagabend im Schöntal soll ein 41-Jähriger zwei Kontrahenten mit einem Taschenmesser verletzt haben. Die Polizei nahm den dringend Tatverdächtigen im Rahmen der Fahndung vorläufig fest. Gegen ihn wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Gegen 17.15 Uhr war bei der Polizei die Mitteilung über eine lautstarke Auseinandersetzung im Schöntal eingegangen. Beamte der Polizeiinspektion Aschaffenburg waren schnell vor Ort und trafen zunächst auf zwei Männer im Alter von 21 und 25 Jahren, die Schnitt- und Stichverletzungen aufwiesen. Der Angreifer war bei Eintreffen der Streifenbesatzungen bereits geflüchtet.
Beide Verletzen wurden vom Rettungsdienst versorgt und in Krankenhäuser gebracht. Nachdem bei dem 25-Jährigen zunächst Lebensgefahr bestand, ist sein Zustand nach aktuell vorliegenden Informationen mittlerweile stabil. Der 21-Jährige kam mit leichteren Verletzungen davon.
Anhand einer Täterbeschreibung nahm die Aschaffenburger Polizei im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung am Hauptbahnhof einen dringend Tatverdächtigen vorläufig fest. Bei ihm stellten die Beamten auch das mutmaßliche Tatmesser sicher. Der aktuell wohnsitzlose 41-Jährige wurde zur Durchführung der polizeilichen Maßnahmen zur Dienststelle gebracht.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wurde der Festgenommene am Samstagvormittag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen anordnete. Der Beschuldigte wurde nach der Eröffnung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Insbesondere das Tatmotiv ist Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen, die von der Kriminalpolizei Aschaffenburg unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg durchgeführt werden. Laut Auskunft der Geschädigten besteht zwischen dem Beschuldigten und den beiden Geschädigten ein verwandtschaftliches Verhältnis. Genaueres ist derzeit allerdings noch unklar und wird geprüft.
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