Arbeit und Soziales im TRD Pressedienst
Wenn digitale Nomaden den Strand zum Arbeitsplatz machen

Wer Mitglied in seiner Krankversicherung in Deutschland bleibt, ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) weiterhin versichert. Geht es jedoch über diese Grenzen hinaus, sollte man sich unbedingt um eine zusätzliche Reiseversicherung kümmern.
 | Foto: Quelle: pexels-sarah-chai-7282810 / TRD Wirtschaft und Soziales
  • Wer Mitglied in seiner Krankversicherung in Deutschland bleibt, ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) weiterhin versichert. Geht es jedoch über diese Grenzen hinaus, sollte man sich unbedingt um eine zusätzliche Reiseversicherung kümmern.
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  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD/WID) Als digitaler Nomade kann man dort arbeiten, wo andere Urlaub machen. Woanders als im Betrieb zu arbeiten, liegt nicht zuletzt wegen der Corona-Krise und der Digitalisierung voll im Trend. Experten verraten, wie das möglich ist und welche Vorbereitungen getroffen werden sollten.

Wer freiberuflich oder als Unternehmer und nicht als Angestellter einer Firma unterwegs ist und mit seinen Dienstleistungen Gewinne erzielt, muss in der Regel ein Gewerbe anmelden, der Einfachheit halber am besten zunächst in Deutschland. Ein Gewerbe im Ausland zu registrieren, kann bürokratisch und sprachlich einige Hürden mit sich bringen und lässt sich auch später noch umsetzen.

Einen Gewerbeschein gibt es im zuständigen Gewerbeamt und kostet je nach Gemeinde bzw. Stadt etwa zwischen zehn und sechzig Euro. Für die Beantragung benötigt man einen gültigen Personalausweis. Die anschließende verpflichtende Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer kostet für Kleingewerbetreibende zwischen 30 und 75 Euro, für im Handelsregister eingetragene Unternehmen werden mindestens 150 Euro im Jahr fällig.

Zieht es den Jobber ins Ausland, sollte man sich gut überlegen, wo man seinen Hauptwohnsitz einrichtet. Die Experten weisen darauf hin, dass es durchaus vorteilhaft sein kann, in Deutschland gemeldet zu bleiben. So kann man beispielweise leichter ein Bankkonto eröffnen, behördliche Angelegenheiten unkomplizierter regeln und muss sich nicht immer neu an- und abmelden, wenn man zwischendurch doch einmal länger als drei Monate in Deutschland bleibt.

Wer sich aber dennoch abmelden möchte, erhält eine Abmeldebescheinigung beim zuständigen Ordnungsamt. Die Experten weisen allerdings darauf hin, dass man einen Reisepass nach einer Abmeldung nur noch in der Botschaft beantragen kann. Auch seine politische Wählerstimme gibt man mit der Abmeldung auf.

Wer Mitglied in seiner Krankversicherung in Deutschland bleibt, ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) weiterhin versichert. Geht es jedoch über diese Grenzen hinaus, sollte man sich unbedingt um eine zusätzliche Reiseversicherung kümmern. Die Experten empfehlen, sich zunächst bei der eigenen Versicherung über Auslandskrankenversicherungen zu informieren. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann eine so genannte Anwartschaft vereinbaren. Damit wird die Versicherung nicht aufgelöst, sondern ruht lediglich und ein Wiedereinstieg in die alten Tarife ist gesichert.

Gerade wenn man länger im Ausland unterwegs ist, ist es trotzdem wichtig, eine verlässliche Postadresse in der Heimat zu haben. Das kann die von Freunden oder Verwandten sein oder man mietet sich einen Briefkasten in einem gemeinschaftlich genutzten Büro, einem so genannten Coworking-Space. Wer nicht gerade täglich weiterzieht, sollte sich um einen Nachsendeauftrag bei der deutschen Post bemühen. Hier gehts weiter . . .

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