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Das PS-Festival für alle Autofans
In einzigartigem Blau auf die Essen Motor Show: Tuningprofi Jean Pierre ,,JP“ Kraemer präsentiert diesen 270 PS starken Porsche RWB Backdate, den er mit einem eigens angefertigten Petrolblau versehen hat. Dieses und viele weitere sportliche Fahrzeuge sind zu sehen auf der Essen Motor Show. Vom 30. November bis zum 8. Dezember 2019.  | Foto: © Messe Essen/TRD mobil
  • Das PS-Festival für alle Autofans
    In einzigartigem Blau auf die Essen Motor Show: Tuningprofi Jean Pierre ,,JP“ Kraemer präsentiert diesen 270 PS starken Porsche RWB Backdate, den er mit einem eigens angefertigten Petrolblau versehen hat. Dieses und viele weitere sportliche Fahrzeuge sind zu sehen auf der Essen Motor Show. Vom 30. November bis zum 8. Dezember 2019.
  • Foto: © Messe Essen/TRD mobil
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

Quelle: youtube / mid / trd mobil

(TRD/MID) Der Auftrieb bei der Präsentation des neuen VW Golf ist beachtlich. Kein Wunder: Schließlich haben die „Gölfe“ der bisherigen sieben Generation mehr als 35 Millionen Käufer auf der ganzen Welt glücklich gemacht. „Life happens with a Golf“ – unter dieses Motto haben die VW-Manager den mit reichlich Prominenz gespickten Abend der Weltpremiere betitelt.

Mit dem Elektroauto lässt sich das globale CO2-Problem nicht lösen

(TRD/MID) Die Forderung, schon 2030 aus dem Verbrennungsmotor auszusteigen, hält der bisherige Schaeffler-Vorstand Prof. Peter Gutzmer für falsch. Sie gefährde die Stärke nicht nur der deutschen Autoindustrie, sondern werde auch den CO2-Ausstoß erhöhen statt zu senken, sagte Gutzmer auf dem zweitägigen Expertenforum Powertrain der Autofachzeitschrift ATZ in Hanau.

Bei der Bewertung von Antrieben dürfe es nicht nur um den CO2-Ausstoß während der Fahrt gehen. „Wir müssen uns den gesamten Lebenszyklus anschauen, angefangen von der Rohstoffgewinnung über die Produktion und den Betrieb bis zum Recycling. Aber das tun wir nicht, jedenfalls nicht ausreichend“, kritisierte Gutzmer, bis 1. Oktober 2019 Technikvorstand des Zulieferers Schaeffler. Beim heutigen Strommix habe ein Elektroauto eine doppelt so hohe CO2-Belastung wie ein Auto mit Verbrennungsmotor, sagt Gutzmer: „Mit dem Elektroauto lässt sich das globale CO2-Problem nicht lösen.“

Der aktuelle CO2-Hype sorge für falsche Weichenstellungen. „Wir fokussieren zu stark auf das CO2-Problem“, so Gutzmer. Die Zukunft der Mobilität aber liege in der Variabilität. Gutzmer geht deshalb auch davon aus, dass der Verbrennungsmotor auf absehbare Zeit die vorherrschende Technologie bleibt. „Wir haben aktuell 1,3 Milliarden Autos auf der Welt, in den nächsten zehn Jahren kommen jedes Jahr 80 bis 90 Millionen neue Autos dazu, überwiegend mit Verbrennungsmotor.“

Es müsse also darum gehen, den Verbrenner zu optimieren. Verbote seien nicht der richtige Weg und würden der deutschen Industrie schaden. Deutschland sei in der Verbrennungstechnologie mit Japan weltweit führend, andere Länder bei der Batterietechnologie und in der Wasserstofftechnologie. „Wenn wir unser führendes Wissen in der Verbrennungstechnolgie aufgeben, werden sich die anderen totlachen“, so Prof. Gutzmer. Ein Verbot dieser Technologie in Deutschland hält der ehemalige Schaeffler-Vorstand für fatal.

Temposünder aus Notdurft: Das sagen die Richter

(TRD/MID) Eine plötzliche Notdurft-Attacke während der Autofahrt ist sicher ein Albtraum. Klar, dass Autofahrer in einer solchen Situation noch stärker aufs Gaspedal treten. Erlaubt ist das trotz des körperlichen Drucks aber nicht.

Wer die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, weil er dringend auf die Toilette muss, bleibt trotzdem nicht von einem Bußgeld und Fahrverbot verschont. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 25. Februar 2019 (AZ: (1 B) 53 Ss-OWi 41/19 (45/19)). Wer in der Innenstadt unterwegs ist, hat mehrere Möglichkeiten, auf die Toilette zu gehen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Für die Annahme eines rechtfertigenden Notstands gilt ein strenger Beurteilungsmaßstab. Hierbei ist zu prüfen, ob das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Im konkreten Fall war außerdem zu fragen, ob durch die Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt ein erheblicher Zeitgewinn erzielt wurde und sich der Fahrer nicht anders hätte helfen können.

Der Mann fuhr in der Innenstadt 52 km/h zu schnell. Er sollte 280 Euro Bußgeld bezahlen und erhielt ein Fahrverbot von zwei Monaten. Gegen die Entscheidung klagte er. Er begründete dies damit, dass er eine dringende Notdurft zu verrichten gehabt hätte. Außerdem habe er unter heftigen Magenkrämpfen gelitten. Das Oberlandesgericht ließ von dieser Begründung aber nicht erweichen und hielt am Urteil fest.

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