Vor der Bundestagswahl: Experten machen Druck wegen zu hoher Kfz-Ersatzteilpreise

Hohe Investitionen in neue Technologien, Folgen des Abgasskandals und Rabattschlachten schmälern die Margen der Autobauer. Der Ertragsbringer Nummer Eins ist für viele das Servicegeschäft. Die Autofahrer sind die Leidtragenden. | Foto: GVA/MID/TRD
  • Hohe Investitionen in neue Technologien, Folgen des Abgasskandals und Rabattschlachten schmälern die Margen der Autobauer. Der Ertragsbringer Nummer Eins ist für viele das Servicegeschäft. Die Autofahrer sind die Leidtragenden.
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  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD) Der Reparatur- und Ersatzteilmarkt für Kraftfahrzeuge ist lukrativ. Laut DAT Report 2017 hat im Durchschnitt jeder Autofahrer in Deutschland im vergangenen Jahr 436 Euro für Wartung und Reparatur seines Fahrzeugs ausgegeben. Mehr als 12 Mrd. Euro werden hierzulande allein mit Ersatz- und Verschleißteilen umgesetzt. Rund ein Viertel davon entfällt auf sichtbare Ersatzteile wie Motorhauben, Autoglas, Kotflügel, Außenspiegel, Scheinwerfer und Rückleuchten. Das nationale Designrecht eröffnet den Automobilkonzernen dabei die Möglichkeit zum Abkassieren: Sie genießen so nicht nur für das Design ihrer Neufahrzeuge ein Monopol, sondern zusätzlich auch im Markt für Karosserie- und karosserieintegrierte Ersatzteile. Dadurch können die Autobauer andere Marktteilnehmer vom Wettbewerb ausschließen. Besonders ärgerlich aus Sicht der deutschen Autofahrer: In vielen anderen Staaten Europas haben Fahrzeughersteller kein derartiges Monopol bei Ersatzteilen, stattdessen gibt es intensiven Wettbewerb, von dem die Kunden profitieren.

Schon seit Jahren kritisieren Automobilclubs wie der ADAC, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Vertreter von Versicherungen sowie Wirtschafts- und Handwerksverbände dieses für die Verbraucher teure Monopol und fordern eine verbraucherfreundliche Regelung in Deutschland. Sie schlagen die Einführung einer so genannten Reparaturklausel in das Designrecht vor. Diese wahrt die berechtigten Interessen der Fahrzeughersteller am Schutz ihrer Neuwagendesigns und ermöglicht gleichzeitig Wettbewerb bei Ersatzteilen. Auch rechtlich ist das Herstellermonopol nicht begründbar, so der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA): Während es im Neuwagenmarkt Wahlmöglichkeiten zwischen Fahrzeugen und Modellen verschiedener Hersteller gibt, also Wettbewerb um das beste Design herrscht, gilt das im Werkstattgeschäft etwa bei Unfallreparaturen nicht. Ein Ersatzteil muss in die vorgegebene Karosserieform passen, es gibt dafür schlicht keine Designalternativen. Der Designschutz dient hier also nur zur Sicherung eines Monopols, anstatt Wettbewerb zu fördern.

In vielen Staaten Europas wurde die Reparaturklausel in den vergangenen Jahren bereits eingeführt und die Ersatzteilpreise sind dort in der Folge gesunken. Mit mehr Wettbewerb im Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile wäre das auch hierzulande möglich, sind sich die Experten vom GVA sicher. Die vielen Befürworter der Reparaturklausel mahnen daher gerade angesichts des aufziehenden Bundestagswahlkampfs, das Wohl der über 45 Millionen Autofahrer in Deutschland nicht aus dem Blick zu verlieren und den Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile endlich zu liberalisieren.

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