Nachrichten aus der Welt der Mobilität
TRD mobil mit Kurzmeldungen
Biker haftet bei Unfall trotz Vorfahrt
(TRD/MID) Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Februar 2016 (AZ: I-9 U 43/15) hervor. Im verhandelten Fall war ein Motorradfahrer laut Deutschem Anwaltverein (DAV) auf der Autobahn mit 121 km/h unterwegs, obwohl an diesem Abschnitt nur Tempo 50 erlaubt war. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem auf die Schnellstraße auffahrenden Pkw. Dieser trägt nach Ansicht der Richter zwar die Hauptschuld, weil er das Motorrad hätte erkennen müssen und dieses Vorfahrt hatte. Doch wegen der hohen Geschwindigkeitsüberschreitung haftet der bei dem Unfall schwer verletzte Biker zu 30 Prozent mit.
Sondermodell aus Korea für Eintracht-Fans
(TRD/MID) Für viele Menschen in Frankfurt am Main, in Deutschland und auf der ganzen Welt ist die Eintracht weit mehr als ein Fußballverein. Zum 125. Geburtstag des Vereins rollt jetzt ein Sondermodell für Eintracht-Fans auf die Straße. Das gibt es wahlweise in "Abyss Black" oder "Atlas White" unter anderem mit einem großflächigen "125 Jahre"-Schriftzug auf der Heckscheibe sowie dem Stadt- und Vereinswappen am Heck. Die Kofferraumklappe ziert außerdem das Gründungsjahr "1899" und der Vereinsname der Bundesliga-Manschaft.
Ab dem 7.Juli 2024 ist eine Vielzahl an Fahrzeugassistenten für neu zugelassene Fahrzeuge Pflicht.
(TRD/MID) Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden ab Juli bestimmte Fahrassistenzsysteme für Neuwagen Pflicht. Damit soll die hohe Zahl an jährlich 20.000 Verkehrstoten in der EU gesenkt werden. Auch wenn die elektronischen Helfer in der Regel gut funktionieren und für Sicherheit sorgen, können Fehlfunktionen in Ausnahmesituationen zu Unfällen führen.
Pflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge
„Ab dem 7. Juli sind gewisse Fahrassistenzsysteme für alle Neuwagen in der EU Pflicht. Unter anderem gehören dazu der aktive Spurhalteassistent, der Notbrems- und der Geschwindigkeitsassistent. Von der Regel ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor dem Stichtag zugelassen wurden“, weiß Rechtsanwalt Moritz Nickl.
Aktiver Spurhalteassistent und Geschwindigkeitsassistent
Zu den künftigen Pflichtsystemen zählen der aktive Spurhalte- sowie der Geschwindigkeitsassistent. „Der aktive Spurhalteassistent überwacht das Verhalten des Fahrzeugs in der Fahrspur. Entfernt es sich zu weit von der Ideallinie, korrigiert das System mit Lenkimpulsen oder einseitigen Bremseingriffen“, erklärt der Experte. Weiter fügt er an: „Der Geschwindigkeitsassistent erkennt die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit und bremst das Fahrzeug bei Überschreiten ab. Beide Systeme können die Fahrer jedoch übersteuern, zum Beispiel durch Drücken des Gaspedals oder Gegenlenken.“
Unfallgefahr durch Phantombremsung
Ebenfalls verpflichtend ist der Notbremsassistent. „Mithilfe von Multifunktionskameras und Sensoren misst dieser den Abstand zu anderen Fahrzeugen und bremst in gefährlichen Situationen für den Fahrenden“, klärt Nickl auf. Verzögert der Notbremsassistent das Fahrzeug plötzlich und unerwartet ohne unmittelbare Gefahr, spricht man von einer Phantombremsung. Daraus können gefährliche Situationen und sogar Unfälle resultieren. Grund für solche Bremsmanöver können defekte oder verschmutzte Sensoren sowie veraltete Straßendaten sein.
Wer ist schuld, wenn der Fahrzeugassistent versagt?
Träten Probleme mit den Fahrassistenzsystemen auf, hafte in den meisten Fällen zunächst der Fahrer. Es komme aber auch auf die näheren Umstände an, zum Beispiel, ob ein Mitverschulden des nachfolgenden Fahrzeugs vorliege, weil beispielsweise der nötige Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Der Fahrzeughersteller selbst könne auch haftbar gemacht oder vom Fahrer in Regress genommen werden, da dieser für die Konstruktion, die Entwicklung und den Einbau der Systeme verantwortlich sei. Doch hierzu gäbe es laut der Werkstattkette bisher noch keine Präzedenzfälle.
Wartung, Dokumentation und Aufmerksamkeit
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollten Fahrer ihr Fahrzeug regelmäßig zur Wartung bringen, auftretende Unregelmäßigkeiten dokumentieren und sich mit den verbauten Assistenzsystemen vertraut machen. Auch ein Gespräch mit einem Fachmann sei empfehlenswert. Trotz Assistenzsystemen fahre man immer am sichersten, wenn man konzentriert und aufmerksam im Straßenverkehr unterwegs sei.
TRD Pressedienst
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