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Für Tramper und Tretroller-Fahrer

Daumen hoch: Wer partout trampen will, sollte an einige grundsätzliche Sicherheitsregeln denken.  | Foto: © rawpixel / pixabay.com
  • Daumen hoch: Wer partout trampen will, sollte an einige grundsätzliche Sicherheitsregeln denken.
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Sicherheitsregeln für Tramper

Die Ferienzeit ist gleichzeitig auch die Hauptsaison der Tramper. Klar, das ist eine der billigsten Methoden, ans gewünschte Urlaubsziel zu kommen. Aber auch eine der gefährlichsten. Für beide Seiten.

„Denn weder die Tramper wissen, zu wem sie da ins Auto steigen, noch können hilfsbereite Autofahrer erkennen, ob der nette Tramper wirklich nur von A nach B möchte“, so die Experten einer Rechtschutzversicherung. Grundsätzlich gilt: Wer allzu gutgläubig zu Fremden ins Auto steigt, begibt sich unter Umständen in Gefahr. Wer es dennoch partout nicht lassen kann, sollte aber unbedingt einige grundlegende Tipps beherzigen:

Nie alleine trampen!

Am besten tagsüber trampen, solange es hell ist.

Erst mit dem Fahrer sprechen. Scheint er nicht vertrauenswürdig oder alkoholisiert: Nicht einsteigen!

Eher zu Frauen oder Paaren als zu allein reisenden Männern einsteigen.

Das Kennzeichen merken oder fotografieren und nach dem Einsteigen direkt per Handy an Freunde oder Eltern schicken.

Ohne großes Gepäck trampen und das im Auto möglichst nah bei sich behalten. Wird es unangenehm oder brenzlig, kann man schneller aussteigen.

Erwiesen ist, dass die Quote der Übergriffe und Straftaten im Zusammenhang mit dem Trampen bei Männern zwischen 20 und 35 Jahren relativ hoch ist. „Mädchen und junge Frauen sollten daher nicht bei alleinreisenden Männern einsteigen“, raten die Experten. Sie verweisen auf Mitfahr-Portale im Internet als sicherere Alternative. Denn jeder Fahrer, der dort seine freien Plätze im Auto anbietet, ist mit Vor- und Nachname, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Abfahrts- und Ankunftsort sowie Reisedatum und Uhrzeit registriert. Das schafft in jedem Fall etwas mehr Sicherheit.

Das müssen Sie bei Elektro-Tretrollern beachten

Mindestalter 14 Jahre, Tempolimit 20 km/h, Verbot auf Gehwegen, keine Helm- und Führerschein-, aber eine strikte Versicherungspflicht“, zählt die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Regeln für eine Fahrerlaubnis von E-Rollern auf.

(TRD/MID) Neue Dinge sorgen erst einmal für Skepsis. Was ist das? Wie funktioniert das? Was darf man, was nicht? Das gilt auch für Elektro-Tretroller, die seit dem 15. Juni 2019 mit einer Leistung bis zu 20 km/h für den Verkehr in Deutschland zugelassen sind.

Mindestalter 14 Jahre, Tempolimit 20 km/h, Verbot auf Gehwegen, keine Helm- und Führerschein-, aber eine strikte Versicherungspflicht“, zählt die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Regeln für eine Fahrerlaubnis von E-Rollern auf.

Technische Pflichtausstattung: Eine Halte- oder Lenkstange sowie zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen gehören zur Pflichtausstattung. Zur Beleuchtung sind Frontlicht, Seitenreflektoren, Rückstrahler und eine Schlussleuchte vorgeschrieben. Zudem muss eine helltönende Klingel für notwendige Gefahrensignale vorhanden sein.

Zulassungs- und Fahrerlaubnis: Eine Führerscheinpflicht besteht nicht. Fahrer müssen jedoch mindestens 14 Jahre alt sein. Elektro-Tretroller sind nur im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, wenn die Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Identifizierungsnummer für ihre Modelle vorweisen können. Eine Helmpflicht besteht nicht. Aufgrund unebener Straßen und des häufig wuseligen Verkehrs ist es dennoch ratsam, den wirksamen Unfallschutz auf dem Kopf zu tragen.

Haftpflicht-Versicherung ist Pflicht: Elektrische Tretroller müssen eine Versicherungsplakette tragen. Ohne die hinten unter der Schlussleuchte angebrachte Plakette ist das Fahren auf öffentlichen Wegen verboten. Sind die Fahrer minderjährig, wird die Einwilligung der Eltern für den Vertragsabschluss benötigt. Die Kosten für die Police betragen etwa 40 Euro pro Jahr. Das eigene Verletzungsrisiko lässt sich zum Beispiel durch eine private Unfallversicherung abdecken.

Straßenverkehrsordnung: Schneller als 20 km/h darf man nicht fahren, und das auch nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, aber keinesfalls auf Gehwegen. Das Ausweichen auf die Fahrbahn ist nur erlaubt, falls es keine Fahrradwege gibt. Elektro-Roller mit mehr als 20 km /h dürfen weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen fahren.


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