TRD mobil im TRD-Pressedienst
Besonderheiten bei Verkehrsregeln für Biker

Blitzblank geputzt und sorgfältig überprüft strahlen Bike und Fahrer. | Foto:  © Karl Seiler / mid / TRD mobil
  • Blitzblank geputzt und sorgfältig überprüft strahlen Bike und Fahrer.
  • Foto: © Karl Seiler / mid / TRD mobil
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD/MID) Die Straßenverkehrsordnung (StVO) hält einige Besonderheiten speziell für Motorradfahrende bereit, die bekannt sein sollten. Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als starke Gemeinschaft für alle mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Hier gibt der Verein einige Tipps für Biker:

Helmpflicht, aber keine Schutzkleidung vorgeschrieben

Theoretisch ist das Motorradfahren in Deutschland mit Turnschuhen und Jeans erlaubt. Die StVO macht zu Schutzkleidung keine speziellen Vorgaben. Der ACE rät absolut davon ab und empfiehlt jedem Biker und jeder Bikerin sich mit entsprechender Schutzausrüstung zu schützen. Dazu zählen Handschuhe, Motorradstiefel, Nierengurt sowie eine mit Protektoren ausgestattete Jacke und Hose. Lediglich das Tragen eines Schutzhelms ist verpflichtend vorgeschrieben. Dieser muss mit der ECE-Norm 22/06 versehen sein, damit er geeignet ist. Das Fahren ohne Schutzhelm wird mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro geahndet.

Seitenstreifen und Rettungsgasse unbedingt freihalten

In einem Stau auf dem Motorrad einfach rechts überholen oder die Rettungsgasse für schnelleres Vorankommen zu nutzen, ist in Deutschland nicht erlaubt. Rechts zu überholen ist außerorts grundsätzlich verboten, auch für Motorradfahrende sieht die StVO keine Ausnahme vor. Stattdessen drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Noch strenger wird die unrechtmäßige Nutzung der Rettungsgasse geahndet, da diese unbedingt für die Einsatzkräfte freizuhalten ist. Wer sie dennoch nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld von 240 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

In der Theorie wäre ein Überholmanöver auf der linken Seite erlaubt. Allerdings kann hier auch trotz der schmalen Breite der Maschine kaum der vorgeschriebene ausreichende Sicherheitsabstand eingehalten werden. Wie groß der Sicherheitsabstand sein muss, damit er als ausreichend gilt, ist allerdings nicht genau definiert. In der Rechtsprechung ist häufig von einem Meter die Rede, wobei der Abstand situationsbedingt auch mehr oder weniger betragen kann. Daher sollten sich Motorradfahrende wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden bei einem Stau in Geduld üben, statt gefährliche Überholversuche zu starten.

Tagfahrlicht immer einschalten

Anders als beim Auto müssen Krafträder immer mit Tagfahrlicht fahren. Bei schlechten Sichtverhältnissen, etwa wegen Nebel, Regen oder bei Dunkelheit, muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Wird das vergessen, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Kommt es infolgedessen zu einem Unfall, werden sogar 35 Euro fällig.

Kunststückchen nicht erlaubt

Risikofreudige Motorradfahrende versuchen sich gern in Kunststücken und Stunts mit ihrer Maschine. Aber bereits das freihändige Fahren ist hierzulande nicht erlaubt und wird mit 5 Euro Bußgeld bestraft. Wer nur die Hinterräder zum Fahren nutzt und dabei andere gefährdet, muss sich auf 50 Euro Bußgeld einstellen.

Parken auf dem Gehweg verboten

Immer wieder sind auf dem Gehweg abgestellte Motorräder zu beobachten. Nur wenn ein Verkehrszeichen das Parken auf dem Gehweg erlaubt, dürfen dort auch Motorräder abgestellt werden. Grundsätzlich dürfen Motorräder aber nur dort parken, wo es auch für Pkw erlaubt ist. Zeigt ein Schild ein Parkverbot an, gilt dies im Umkehrschluss für Autos und Motorräder gleichermaßen. Wer dennoch das Motorrad auf dem Gehweg abstellt, riskiert 55 Euro Bußgeld.

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) / TRD Mobil / Redakteur: Jutta Bernhard

TRD Pressedienst inspiriert

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Angebote

Gesundheit & WellnessAnzeige
Individuelle Trainingsplanerstellung: MTZ Großwallstadt
Video 3 Bilder

MTZ klärt auf - Interview mit Katja Wess
Ischias-Beschwerden - was hilft wirklich weiter?

Ein starker, beweglicher Rücken ist die Basis für ein aktives Leben. Der Ischias-Nerv spielt dabei eine zentrale Rolle. Als längster Nerv unseres Körpers ist er die Verbindung zwischen unterem Rücken, Gesäß und unseren Beinen. Nicht selten ist diese Verbindung jedoch beeinträchtigt – etwa durch Verspannungen oder muskuläre Ungleichgewichte. Es kommt zu Schmerzen, die aus dem Rücken heraus bis in die Beine ausstrahlen können. Die gute Nachricht: Mit ausgewählten Übungen, gezielter Physiotherapie...

Essen & TrinkenAnzeige
6 Bilder

Kultivierung von Gemüse, Salaten und Kräutern
Frisches Gemüse direkt vom Balkon - Hochbeete machen’s möglich

Knackiger Salat mit Paprika und Kräutern – und das alles vom eigenen Balkon ernten? Hochbeete machen es möglich. Werden Sie zum Gärtner in luftiger Höhe. Nicht nur Kinder haben Spaß daran, ihrem eigenen Kohlrabi oder den Himbeeren beim Wachsen auf dem Balkon zuzusehen. Auch immer mehr Erwachsene wollen neben Zierblumen gesundes Gemüse, Obst oder Kräuter anpflanzen. Ein Balkon-Hochbeet macht es möglich. Die Pluspunkte Das Gärtnern auf dem Balkon entspannt und ist im Gegensatz zum Garten so...

GartenAnzeige
Spaßfaktor mit 6 Buchstaben: Garten  | Foto: Galabau-Bayern
5 Bilder

Ihr Experte im Garten- und Landschaftsbau
Hilfe - Ich brauche einen Gärtner!

Einen qualifizierten Landschaftsgärtner erkennen Sie an dem Signum. Das Signum ist das Erkennungsmerkmal für Ihren Experten im Garten- und Landschaftsbau. Es ist das verbindende Element, das als Marke in der Außenwahrnehmung erkennbar und etabliert ist. Es dürfen nur Betriebe führen, die sich dafür qualifiziert haben. Die Qualität der ausgeführten Arbeiten wird geprüft. Das Signum wird nur dann vergeben, wenn die fachliche und praktische Qualität stimmt. Und jetzt ab an Ihren Lieblingsort...

Beruf & AusbildungAnzeige
2 Bilder

WIR SUCHEN DICH!
Initiativbewerbung (m/w/d) | Pflegeheim Südspessart-WG GmbH, Collenberg

Sie suchen eine neue Herausforderung? Im Juli 2025 eröffnet unsere neue Pflegeeinrichtung mit Wohngemeinschaftskonzept in Faulbach. Hierfür können Sie sich ab jetzt Initiativ bewerben: Pflegefach- und HilfskräfteBetreuungskräfte nach §§43,53cPräsenzkräfte (Hauswirtschafter/in, hauswirtschaftliche Helfer/in) Sie führt den Haushalt (Kochen, Backen, Waschen & Bügeln, Reinigungsarbeiten) alles jedoch unter dem Aspekt der Einbindung der Bewohner in Tätigkeiten des AlltagsReinigungskräfte Stichwort:...

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.