Der Obernburger Beobachter und die verbale Handgranate – Stadtratssitzung mit nachdenklichem Ende...
Donnerstag, 30.07.2020 – öffentliche Stadtratssitzung der Stadt Obernburg. Unter dem Tagesordnungspunkt „Bürgerfragen“ können BürgerInnen ihre Anliegen äußern und Fragen stellen.
Was an diesem Abend aber von einem „Obernburger Beobachter“ - Herr B., Name wird hier anonymisiert- dem amtierenden Bürgermeister Dietmar Fieger vorgeworfen wurde, wirkte eher wie das Zünden einer Handgranate– im verbalen Sinne- diese hauptsächlich dem Stadtoberhaupt gewidmet.
Dabei verlief die Sitzung bis dahin sehr konstruktiv und lösungsorientiert: Durch den leitenden Direktor des staatlichen Bauamtes Aschaffenburg wurde die fachliche und zeitlich abgestimmte Planung zur Sanierung und Ertüchtigung der B 426 im Bereich Ottostraße bis Mühlenstraße vorgestellt, mit den aktuell notwendigen Anpassungen der Straßeneinmündungen, der Gehwegerneuerungen, der Radwegergänzungen.
Ein weiterer, wichtiger Tagesordnungspunkt war der Erlass der Kita-Gebühren für den Monat August, erfreulich für Familien daher die einstimmige, positive Beschlussfassung des Gremiums: In Obernburg und Eisenbach werden sie nun finanziell entlastet – wichtig in dieser anhaltenden CORONA-Krise.
Im Anschluss der Punkt „Bürgerfragen“: Ans Mikrophon trat der „Obernburger Beobachter“ Herr B., der im Laufe seines Vortrags den Bürgermeister sichtlich nach und nach zur Weißglut brachte.
Herr B. konfrontierte das Stadtoberhaupt hartnäckig mit einer Mail, welche er im Vorfeld (Anm.: nach eigenen Angaben am Sonntag) ihm zukommen ließ. Der Inhalt dieser Mail ist hochbrisant, diese ist hinzu mit Bildern zur Dokumentation der Umstände versehen: Auf einem stadteigenen Grundstück würden altertümliche Gegenstände aus der Römerzeit stammend – aber auch eine Skulptur, die nach eigenen Angaben dem Heiligen Nepomuk nahe kommt- einfach so „mit einem Radlader auf dem Gelände zusammengeschoben werden“, so wortwörtlich Herr B.
Er forderte den Bürgermeister mehrmals dazu auf, den Anwesenden die Bilder zu zeigen.
Herr Fieger erinnerte daraufhin Herrn B. vielmehr daran, er solle seine Frage stellen- es gehe schließlich nicht um Bilder, sondern um Fragen aus der Bevölkerung.
Der „Obernburger Beobachter“ äußerte nun seine Anschuldigungen gegenüber der Stadtverwaltung, dem Bürgermeister, dem Bauhof: Gehe man in Obernburg mit Bodendenkmälern so um? Ist das die Art und Weise, wie man mit der Geschichte umgeht? Woher stammen diese Gegenstände – unter anderem zwei Fundamentbasen aus der Römerzeit, für das spätere Einfügen von Säulen- und wie sind sie auf das Gelände gekommen? Wo sind sie nun aufbewahrt und wie geht es damit weiter?
Herr B. rief Fieger penetrant wie bisher nicht gewesen letztmalig dazu auf, die eingereichten Fotos zu präsentieren: Spätestens jetzt solle jeder wissen, wie die Stadt Obernburg mit ihren Bodendenkmälern umgeht.
Der Bürgermeister betonte, die Bilder stünden nicht zur Verfügung, es würde sich ggf. um Raubgrabungen handeln. Außerdem wären diese nicht vor Ort, daher keine Möglichkeit, sie einzusehen.
Fieger sorgte nun für Aufklärung in der Runde- oder auch nicht, denn vielmehr entgegnete er Herrn B., dass dieser geltendes Gesetz gebrochen hätte – da am Gelände ein Schild „ Betreten strengstens verboten“ und eine Schranke angebracht sind, die Herr B. offensichtlich im Rahmen seiner Geländeerkundung – Herr B. sprach dabei von einem Spaziergang in der Nähe, bei dem er keinesfalls das Gelände betreten hätte- missachtet hat.
Präsentiert wurde das entsprechende Hinweisfoto, welches Herrn B. wiederum auf die Palme brachte: Der Bürgermeister hätte die Bilder der Funden nicht dabei, aber dieses Bild schon?!
Spätestens jetzt war unter den Anwesenden eine gewisse Schockstarre zu spüren, verbunden mit einer lasziven Erwartungshaltung hinsichtlich des offenen Ausgangs des Disputs: Es blieben und bleiben viele Fragen unbeantwortet, Herr B. hat womöglich geltendes Recht gebrochen aber er hat wiederum dadurch dafür gesorgt, dass diese Missstände entdeckt, zur Aussprache und hoffentlich zur Weiterverfolgung gebracht werden.
Das Stadtoberhaupt, die Stadtverwaltung und sonstige Beteiligten schulden nicht nur dem Stadtrat eine Stellungnahme, sondern sie müssen der Bevölkerung insgesamt eine Erklärung für diese Vorgehensweise im Umgang mit den besagten Bodendenkmälern liefern, eine Ausführung für die Herkunft dieser geben und eine abschließende Nachverfolgung der Verantwortlichen, die hier am Werk waren, anstreben.
Auch hier sollte der gleiche Maßstab des Rechtsstaates gelten, wie der Bürgermeister dem Herrn B. auferlegen mag – unabhängig dessen, ob dieser als Einschüchterungsversuch oder als rechtsbehelfsmäßige Belehrung für sein Handeln zu verstehen war.
Es blieb ein Nachgeschmack: Eine gut begonnene Stadtratssitzung endete in einer nachdenklichen Szene...
Denn am Ende gilt die Moral der Geschichte selbst: diese darf weder mit Füßen getreten, noch darf sie mit „einem Radlader zusammengeschoben“ werden!
Autor:Andrea Faggiano aus Obernburg am Main |
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