Rehe von Hund gerissen
Jäger bitten, ihre Hunde an die Leine zu nehmen.
Am Freitag, 9. Juni 2017 wurde der Revierinhaber des Jagdgebietes „Obernburg Nord“ von der Polizeiinspektion Obernburg informiert, dass am unteren Roten Busch ein totes Reh im Grabe liege. Die Meldung hatte ein aufmerksamer Spaziergänger bei der Polizei abgegeben. Den beiden Jägern, die zu dem gemeldeten Ort fuhren bot sich ein schreckliches Bild. Das Reh wurde eindeutig von einem Hund gerissen. Hier hat wieder ein verantwortungsloser Hundehalter seinen Vierbeiner frei im Wald laufen lassen. Den Hundehalter ist nicht bewusst, dass ihre Hunde in freier Wildbahn an der Leine zu führen sind. Ein Hund, der ein Stück Wild wittert, ist nicht mehr vom Jagdtrieb abzuhalten. Er setzt dem Wild nach bis er es gestellt hat und verbeißt sich in Ihm. Das Reh hat also kaum eine Chance, dem jagenden Hund zu entkommen. Das Wild stirbt in meisten Fällen einen qualvollen Tod. Nachdem der Hund das Reh gerissen hat, ist sein Jagd- und Tötungstrieb befriedigt und er lässt von ihm ab. Bei dem jetzt gerissen Reh handelte es sich um eine führende Geiß, dass nicht nur ein Stück Rehwild verendet ist, sondern gleichzeitig auch der Nachwuchs mit getötet wurde. Das will doch kein Tierliebhaber. Wenn die Jäger Hundeführer in Wald und Flur ansprechen und sie bitten, dass sie ihre Hunde doch bitte anleinen möchten, stößt man oft auf Unverständnis und nicht selten hört den allgemeinen Satz: „Mein Hund hört auf mich, wenn ich ihn zurückrufe! Er jagt kein Wild.“ Das ist aber weit gefehlt. Viele Fotos von gerissenem Rehwild zeigen die Verletzungen, die ein Hund einem Reh zufügen kann, wie z.B.: abgerissene Hinterläufe oder ein Biss in den Hals bzw. in den Brustkorb (s. Foto). Die Jägerschaft richtet daher die dringende Bitte an alle Hundehalter, ihre Vierbeiner in Wald, Flur und Feld anzuleinen. Es gibt heute bereits Leinen, die 10 m oder noch länger sind, so dass die Hunde genügend Auslauf haben. Vielen Hundebesitzern ist nicht bewusst, dass ein Jäger das Recht hat, einen wildernden Hund zu erlegen. Darüber hinaus ist den wenigsten Hundebesitzern bewusst, dass es für ihn teuer werden kann. Denn wenn ein wildernder Hund einem Tier nachstellt, ist das Wilderei und der Hundehalter begeht nach § 292 Strafgesetzbuch eine Ordnungswidrigkeit und kann einer Geldbuße bis zu 5.000,-- EUR und im schlimmsten Fall sogar mit einer Freiheitsstrafe (max. 5 Jahre) belegt werden. Die Hundehalter sollten sich auch einmal vor Augen führen was für ein Schock es ist, wenn ein Spaziergänger plötzlich ein verbissenes Reh, das im Graben sieht. Welche Auswirkungen kann so etwas für Kinder und Jugendliche haben? e Dass es so weit kommt möchte die Obernburger Jägerschaft nicht, sondern ihnen ist vielmehr daran gelegen, dass ein gutes Verhältnis zu allen Natur- und Tierliebhabern besteht.
Obernburger Jägerschaft (Erhard Büch)
Autor:Erhard Büch aus Obernburg am Main |
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