Kulturfonds Energie kommt!
Kultur unterstützen - mit dem Kulturfonds Energie
Theater, Kinos, Bibliotheken, Musikschulen und Kulturveranstaltende aufgepasst: Der Kulturfonds Energie des Bundes wurde beschlossen und kann ab sofort und sogar rückwirkend beantragt werden.
Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.
Gegenstand der Förderung
Umfasst sind die Mehrkosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom.
Die förderfähigen Kosten einer Einrichtung sind die Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen den jeweils aktuellen Energiekosten (unter den Bedingungen der Preisbremsen) für 80 % des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 % des historischen Verbrauchs ergeben. Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird hierbei nicht berücksichtigt. Die förderfähigen Energiemehrkosten werden anteilig erstattet. Der Kulturfonds Energie bezuschusst die förderfähigen Mehrkosten bei öffentlichen Einrichtungen als maximale Förderquote in Höhe des regulären Bundesanteils, mindestens aber zu 50 %, und bei den privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren zu 80 %.
Weitere Infos und Beantragung unter www.kulturfonds-energie.de
Autor:Andrea Faggiano aus Obernburg am Main |
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