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Planungssicherheit für Lehramtsstudierende: Vorbereitungsdienst an den Schulen startet regulär im September 2020

Kultusminister Michael Piazolo kündigt weitere Sonderregelungen für Lehramtsstudierende an

Kultusminister Piazolo setzt Sonderregelungen für Lehramtsstudierende um, damit diese auch nach der vorübergehenden Aussetzung der Staatsprüfung faire Bedingungen vorfinden. Bereits vor zwei Wochen wurde ihnen die Möglichkeit eines Freiversuchs beim Ersten Staatsexamen eröffnet. Jetzt folgen weitere Maßnahmen mit Blick auf den Vorbereitungsdienst (Referendariat): „Viele unserer angehenden Lehrkräfte beschäftigt die Frage, wie es nach den Prüfungen weitergeht. Alle haben die Möglichkeit, ins Referendariat zu starten, auch wenn noch keine vollständigen Ergebnisse des Staatsexamens vorliegen sollten“, betont Kultusminister Piazolo heute in München. Für diesen Fall erfolgt der Weg ins Referendariat mittels eines Arbeitsvertrages mit entsprechenden Vereinbarungen, so dass die Betroffenen sowohl finanziell als auch bezüglich Beihilfe oder Heilfürsorge den beamteten Lehramtsanwärtern im Vorbereitungsdienst gleichgestellt werden. Die Verbeamtung auf Widerruf wird – bei erfolgreichem Bestehen der Prüfungen zum Ersten Staatsexamen und Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen – unverzüglich erfolgen. Die bis dahin im Vertragsverhältnis erbrachten Leistungen werden auf den 24-monatigen Vorbereitungsdienst angerechnet.

Ebenso erhalten alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer des Examenstermins Frühjahr 2020 die Möglichkeit, sich für den Termin im Herbst 2020 zu einer Wiederholung der Prüfung anzumelden. Eine Zulassung ist auch dann möglich, wenn im Einzelfall noch nicht alle Prüfungsergebnisse aus den im Frühjahr 2020 abgelegten Prüfungen vorliegen. Bei Mitteilung der vollständigen Ergebnisse können die Studierenden dann folgenlos von der bereits begonnenen Prüfung zurücktreten oder aber die Wiederholung fortsetzen.

„Mit unseren Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass unsere Studierenden je nach persönlicher Situation Handlungsalternativen haben. Deswegen setzen wir auf pragmatische und flexible Lösungen. Wer die Prüfungen nicht bestanden hat oder sich verbessern möchte, kann dies also zum nächstmöglichen Zeitpunkt tun. Alle anderen Fristen bzgl. des laufenden Sommersemesters werden entsprechend verlängert. Wir möchten unseren Studierenden auch in diesem Ausnahmesemester faire Rahmenbedingungen für eine Lehrerausbildung auf hohem Niveau bieten“, so Piazolo.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für
Unterricht und Kultus

Autor:

Miriam Weitz aus Obernburg am Main

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