Verkehrskontrolle zur Faschingssaison
Pressebericht der Polizeiinspektion Obernburg vom 19.02.2017
Obernburg a. Main, Lkr. Miltenberg. In der Nacht von Samstag auf Sonntag führte die Polizei Obernburg eine feste Kontrollstelle auf der B 469 bei Obernburg durch. Hierzu waren 9 Beamte der Polizei Obernburg und Miltenberg abgestellt. Unterstützt wurden die Beamten vom THW Obernburg, das die Ausleuchtung des Kontrollorts übernahm, von der Straßenmeisterei, die sich um die Beschilderung, Verkehrssicherung und Ausleitung des Verkehrs kümmerte und von einer Ärztin, die für Blutentnahmen und Untersuchungen zur Verfügung stand.
Gleich zu Beginn der Kontrolle wurde der Fahrer eines Leihwagens überprüft. Die Reaktionen des Fahrers deuteten auf den vorherigen Konsum von Drogen hin. Ein Schnelltest bestätigte dies. Dieser reagierte positiv auf Kokain und Cannabis. Dem 24jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Da er unter der angegebenen Adresse nicht gemeldet war und eine ausländische Staatsangehörigkeit besaß, durfte er die Kontrollstelle erst nach der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro verlassen. Die Fortsetzung der Fahrt am Steuer des Fahrzeugs musste ihm in diesem Zustand selbstverständlich untersagt werden.
Um 03:50 Uhr wurde der Fahrer eines Mercedes überprüft. Er zeigte eindeutige Auffälligkeiten, die auf den Konsum von Drogen hindeuteten. Weitere Überprüfungen erhärteten den Verdacht. Bei dem 18jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Die Folgen für den Schüler hängen nun vom Ergebnis der Blutuntersuchung ab.
Um 05:00 Uhr nahmen die Beamten bei dem Fahrer eines Audi A 6 deutlichen Alkoholgeruch wahr. Eine Überprüfung ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,50 mg/l. Der 24jährige konnte die Entnahme einer Blutprobe dadurch vermeiden, dass er sich mit einem Test am beweissicheren Alkomaten einverstanden erklärte. Er durfte danach seinen Weg ohne seinen Pkw fortsetzen.
Um 05:45 Uhr fiel der Beifahrer in einem mit 5 Personen besetzten Pkw auf. Er hantierte bei der Einfahrt in die Kontrollstelle hektisch im Fahrzeug. Der penetrante Geruch, der sich beim Öffnen der Türe verbreitete, deutete bereits darauf hin, dass es sich wohl um Drogen gehandelt haben müsste. Bei der Nachschau wurde unter dem Beifahrersitz ein Beutel mit 50 g Marihuana entdeckt. Der Beifahrer räumte sofort ein, dass dies sein Eigentum sei und die anderen Fahrzeuginsassen damit nichts zu tun hätten. Eine Durchsuchung von Fahrzeug und den weiteren Insassen brachte keine weiteren Betäubungsmittel zum Vorschein. Aufgrund der Menge der mitgeführten Betäubungsmittel ordnete der Jour Richter eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 52jährigen an. Die von der Polizei an seinem Wohnsitz in Baden-Württemberg durchgeführte Durchsuchung förderte keine weiteren Drogen zu Tage. Der Beschuldigte konnte nach Abschluss der Maßnahmen und einer erkennungsdienstlichen Behandlung wieder entlassen werden.
Um 07:00 Uhr sollte ein Audi A 6 in der Kontrollstelle überprüft werden. Vermutlich als die Fahrerin erkannte, dass es sich um eine Polizeikontrolle handelte, riss sie ihr Fahrzeug von der Ausfädelspur aus wieder herum, zurück auf die Kraftfahrtstraße. Dabei fuhr sie über eine Pylone und fuhr rechts an dem Sicherungsfahrzeug der Straßenmeisterei vorbei weiter in Richtung Miltenberg. Nach einer Strecke von 150 m blieb nicht nur die mitgeschleifte Pylone, sondern auch das vordere Kennzeichen des Fahrzeugs zurück. Erst von einer Polizeistreife des Polizeireviers in Buchen/Odenwald konnte das flüchtige Fahrzeug ausfindig gemacht und gestellt werden. Die Fahrerin konnte sich angeblich nicht an eine Polizeikontrolle auf ihrer Fahrt erinnern. Ein Test am Alkomaten ergab einen Wert von 0,24 mg/l Atemluft. Obwohl dieser Wert unter dem Grenzwert für eine unfallfreie Fahrt ohne Ausfallerscheinungen liegt, wurde der Fahrerin eine Blutprobe entnommen. Diese dient zur Beurteilung ihrer Fahrtüchtigkeit im Hinblick auf das Strafverfahren wegen Unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle, das gegen die 22jährige eingeleitet wurde.
Die überwältigende Mehrheit der kontrollierten Fahrzeugführer/innen war nicht zu beanstanden und hielt sich an die Verkehrsregeln. Diese Arbeit der Polizei wurde von vielen Kontrollierten begrüßt. Die Polizei möchte sich nochmals ausdrücklich für das Verständnis bedanken.
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