Polizeibericht
Obernburg/Leidersbach | Zapfanlage von Musikveranstaltung gestohlen, Zu lange gefeiert
Pressebericht der Polizeiinspektion Obernburg für Sonntag, 10. Oktober 2021
Zapfanlage von Musikveranstaltung gestohlen
Obernburg, Lkr. Miltenberg
Zum Ende einer Musikveranstaltung in Eisenbach hatten drei Männer scheinbar noch Feierlaune. Deswegen entschlossen sie sich, eine Zapfanlage mitzunehmen, wurden hierbei jedoch von Mitarbeitern der Sicherheitsfirma gesehen. Der erste Täter, der die Zapfanlage mitnahm wurde daraufhin von diesen verfolgt. Es gelang ihnen auch, die Anlage wieder zurückzuerlangen. Fast zeitgleich entwendeten die zwei anderen Täter drei Kartons Jägermeister, wurden hierbei aber ebenfalls beobachtet. Sie schlossen die Kartons in einem Fahrzeug ein. Die Beteiligten wurden bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort festgehalten, wobei es noch zu einer versuchten Körperverletzung zum Nachteil des Veranstalters kam. Einer der Diebe versuchte ihn mit der Faust zu schlagen, was ihm aber nicht gelang. Nach Eintreffen der Polizei konnte der Sachverhalt aufgeklärt werden. Es gelang der Streife die erbeuteten Kartons aus dem Fahrzeug sicherzustellen und diese an den Veranstalter zurückzugeben. Die Beute hätte einen Wert von ca.765 Euro gehabt. Gegen die drei Männer wird nun wegen des Diebstahls und der versuchten Körperverletzung ermittelt.
Zu lange gefeiert
Leidersbach, Lkr. Miltenberg
Eine gut besuchte Veranstaltung im Ortsteil Volkersbrunn führte in der Nacht von Samstag auf Sonntag zu zwei Polizeieinsätzen. Gegen 02:30 Uhr gingen die ersten Beschwerden ein, dass auf der Veranstaltung immer noch lautstarke Musik zu hören wäre. Eine Streife der Polizei Obernburg nahm sich der Sache an und sorgte für Ruhe. Der Veranstalter wurde hierbei zunächst mündlich über die geltenden Vorschriften belehrt und es kehrte Ruhe ein. Diese endete jedoch recht schnell wieder, so dass gegen 03:30 Uhr erneut eine Beschwerde einging. Die Streife fuhr erneut an den Einsatzort und beendete die Veranstaltung. Darüber hinaus erwartet den Veranstalter nun eine Anzeige wegen Ruhestörung und Verstoßes gegen die geltenden Auflagen für die Veranstaltung.
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