Staatliches Bauamt Aschaffenburg
Obernburg | Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit aufgrund von Straßenschäden im Bereich des offenporigen Asphalts
Ab Donnerstag, den 4. März 2021 wird die Höchstgeschwindigkeit auf der B 469 in Höhe der Stadt Obernburg in beide Fahrtrichtungen aus Verkehrssicherheitsgründen von 120 km/h auf 80 km/h reduziert. Diese Beschränkungen begrenzen sich auf die Bereiche, welche besonders durch eine schadhafte Oberfläche gekennzeichnet sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Bereich des offenporigen Asphalts, welcher auf Höhe des Möbelgeschäftes Spilger in Obernburg beginnt und sich bis zum Ende der Anschlussstelle Obernburg-Süd erstreckt.
Dieser Schritt erfolgt, um insgesamt das Geschwindigkeitsniveau in den genannten Bereichen vorübergehend zu senken. Hierdurch wird zum einen eine Schadensausbreitung an der Asphaltdeckschicht verlangsamt, wenn nicht sogar gestoppt, bis eine Sanierung erfolgt ist. Zum anderen wird die Geräuschentwicklung für die Anlieger bei der Überfahrt der besagten Schadstellen reduziert, sowie die Gefahr durch aufgeschleuderte Gesteinskörner gesenkt.
Schon Anfang Februar wurden deshalb von der Straßenmeisterei Mainaschaff Schilder aufgestellt, um die Verkehrsteilnehmer auf die Straßenschäden und die daraus einhergehende Gefahr hinzuweisen.
Aufgrund der jahreszeitlich bedingten Witterung in den letzten Wochen ist es immer wieder zu Aufbrüchen in der Fahrbahndecke gekommen. Deshalb erfolgten in letzter Zeit schon zahlreiche Ausbesserungsarbeiten, welche aufgrund der offenporigen Kornstruktur der Deckschicht jedoch keine dauerhafte Lösung darstellen.
Noch in diesem Jahr plant deshalb das Staatliche Bauamt Aschaffenburg den offenporigen Asphalt in beide Fahrtrichtungen komplett zu erneuern. Das Ende der Nutzungsdauer für die Asphaltdeckschicht, und dies zeigen die derzeitigen Schäden, wurde in diesem Jahr erreicht.
Die Sanierungsarbeiten werden vrs. erst nach den Sommerferien 2021 beginnen können. Sobald die schadhaften Stellen im Zuge dieser Maßnahme beseitigt worden sind, werden die Beschränkungen zum Großteil wieder aufgehoben.
Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bittet für diese erforderliche Entscheidung um das Verständnis der Verkehrsteilnehmer.
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