„Autoschrauber“ muss zu Fuß gehen
Pressebericht der PI Obernburg vom 29.10.2016
Obernburg a.M., Lkr. Miltenberg
Am Freitag Vormittag wurde ein 48-jähriger BMW-Fahrer in Obernburg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser Kontrolle fielen den Beamten etliche technische Veränderungen am Fahrzeug des Mannes auf. So hatte er zum Beispiel die Nebelscheinwerfer gelb foliert und beklebte seine amtlichen Kennzeichen unzulässig. Das Gesetz sieht jedoch für Nebelscheinwerfer eine weiße Farbe vor und es untersagt amtliche Kennzeichen z.B. durch Aufkleber zu verändern.
Weiter konnte der Fahrzeugführer keine Papiere für die nachträglich eingebauten Spoilerlippen vorzeigen. Da auch noch die Frontstoßstange und die Hinterachse des Fahrzeugs nach Abmessung zu tief waren, wurde die Weiterfahrt des Mannes unterbunden. Sobald der Mann die zahlreichen Mängel beseitigt hat und somit sein Fahrzeug wieder verkehrssicher ist, kann er mit diesem wieder am Verkehr teilnehmen. Aufgrund der vielen Verstöße erwartet den Mann eine Anzeige wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs. Er wird zudem mit einem nicht unerhebliches Bußgeld und einem Punkt ins Flensburg rechnen müssen.
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