Arbeitstipps der Woche: Corona und die Arbeitswelt von morgen, schon heute dran denken!
Gastronomie, Einzelhandel, Hotellerie und Touristik: Bald KAPO-V-AZ für alle?
Die anhaltende Corona-Krise hinterlässt nicht nur im Gesundheitssystem und in einigen Wirtschaftsbranchen ihre Spuren. Auch bei den Beschäftigten sind seit dem Ausbruch der Pandemie im März 2020 Veränderungen spürbar: Ist die Arbeitswelt im Aufbruch oder handelt es sich insgesamt um eine Momentaufnahme - und man wird am Ende der Pandemie zu alten, bekannten Strukturen zurückkehren?
Zwischen vermeintlichen Sicherheiten und Chancen: neue und alte Arbeitsmodelle
Corona und die Beschränkungen lassen Zumutungen zu, die in diesem Maße bisher unbekannt gewesen sind: Arbeits- und Berufsverbote unter dem Deckmantel der Kurzarbeiterregelung bzw. der Hilfsgelder sind beispielsweise für die Gastronomie, für die Hotellerie, den Einzelhandel, die Touristik und die Freizeitbranchen nicht mehr weg zu denken. Sie sind Realität und Alltag zugleich.
Regelungen werden kurzfristig gelockert oder verschärft, die Einteilung und der Einsatz des Personals sind schwieriger, umso länger die Krise des überforderten Gesundheitssystems anhält.
ArbeitnehmerInnen stehen vor einer großen, finanziellen Herausforderung: Kurzarbeit bedeutet nicht nur, für Nichtstun Geld zu erhalten. Kurzarbeit bedeutet auch: Weniger Verdienst bei gleichen monatlichen Ausgaben. Die Sicherheit eines festen Arbeitsplatzes bietet zumindest die vermeintliche Garantie, alsbald bei gewöhnten Verhältnisse seinem Job nachzugehen. Der materielle Verlust lässt sich dank dem alten Arbeitsmodell - psychologisch betrachtet- gut aushalten.
ArbeitgeberInnen stehen vor wichtigen Entscheidungen: Ist es noch rentabel, Personal auf Reserve bereit zu halten oder gibt es Alternativen, die zum einen sozialverträglich sind; zum anderen können sie dafür sorgen, dass bei Engpässen oder bei kurzfristigen Entscheidungen über Lockerungen und bei Öffnungen der besagten Bereiche das entsprechende Personal da ist? Also, neue Arbeitsmodelle, die auch Chancen bieten könnten?
Das bisherige Schreckgespenst: KAPO-V-AZ
Die Abkürzung KAPO-V-AZ ist wenigen Menschen bekannt. Sie steht für KAPazitätsOrientierte Variable ArbeitsZeit und bedeutet nichts anders als: Arbeit auf Abruf.
Ist dies die Lösung des aktuellen Dilemmas, ist KAPO-V-AZ schon- aber dennoch schleichend- auf dem Vormarsch?
Die Gesellschaft und die mögliche Entlastung: Auf der einen Seite Menschen auf dem derzeitigen, beruflichen Abstellgleis in die Beschäftigung bringen- dort, wo sie tatsächlich temporär gebraucht werden; auf der anderen Seite das Sozialsystem und die Gesellschaft entlasten- dank weniger Ausgleichszahlungen für Kurzarbeit und Hilfsleistungen.
Könnte die Personalstruktur somit verändert werden, eine WIN-WIN-Situation in der Corona-Krise- für alle Beteiligten?
Die gesetzlichen Grundlagen, Arbeitstipps der Woche in Corona-Zeiten
Auch in Corona-Zeiten ist zu beachten, dass der Einsatz mindestens vier Tage im Voraus angekündigt werden muss. Beispiel: Arbeitstag soll Montag sein. Der Abruf hat spätestens am Mittwoch der Vorwoche zu erfolgen.
Geschieht dies nicht, so haben ArbeitnehmerInnen keine Einbüße zu fürchten und sind auch nicht dazu verpflichtet, am angekündigten Arbeitstag zu erscheinen (einseitige Arbeitsvertragsgestaltung bzw. Arbeitsvertragsänderung ohne vorherige, gemeinsame Vereinbarung).
Die festgelegte Arbeitszeit ist meistens im Arbeitsvertrag wieder zu finden oder sie ist im Tarifvertrag verankert.
Die Corona-Pandemie lässt allerdings in einigen Branchen nun zu, dass eine Änderung des Arbeitsvertrages stattfindet, bei der ArbeitnehmerInnen keine andere Wahl mehr haben als „Arbeit auf Abruf“.
Somit mutiert – wenn auch sicher von beiden Vertragsparteien nicht mit Absicht initiiert- der sichere Vollzeitjob nach und nach zu einem Teilzeitjob- denn KAPO-V-AZ ist in §12 TZBfG geregelt.
Konkret für Sie: Ihr/e ArbeitgeberIn kann – auch in Corona-Zeiten- Sie nicht plötzlich daher dazu zwingen, auf Abruf zu arbeiten.
Denken Sie dran, die nächsten Lockerungen kommen bestimmt...
Andrea Faggiano aus Obernburg, Mitglied der Bundestarifkommission für das Bauhauptgewerbe für die Großregion Franken
Autor:Andrea Faggiano aus Obernburg am Main |
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