Ein „Durchbruch“ unter epileptischen Anfällen: Schlichterspruch in den Tarifverhandlungen der Bauwirtschaft steht

Ein Hochbaukran: Ist es nur aktueller Stillstand oder bewegt er sich doch bald wieder?
Der Schlichterspruch lässt Interpretationen zu... | Foto: Privat
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Die Tarifverhandlungen für rund 850.000 Beschäftigte der Bauwirtschaft gerieten nach drei gescheiterten Versuchen ins Stocken. Prof. Dr. Rainer Schlegel – Richter am Bundessozialgericht -wurde zum Vorsitzenden der zentralen Schlichtungsstelle dazu berufen, einen Ausweg aus dem Dilemma zu finden.

Zur Erinnerung, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (kurz: IG BAU) hatte die Forderungen im Vorfeld klar formuliert: 6,8% mehr Lohn – jedoch mind. 230,- €; Vergütung der Wegezeiten; 100,- € mehr Ausbildungsvergütung pro Lehrjahr.

Die Arbeitgeberverbände zeigten weder die Motivation, ein adäquates Angebot vorzulegen, noch waren sie dazu bereit, über die Vorschläge der IG BAU zu verhandeln.

Der Hauptschwerpunkt war die Vergütung der Wegezeiten, dafür haben die gewerblichen Baubeschäftigten intensiv und laut demonstriert, ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht, die unattraktiven Arbeitsbedingungen für zukünftigen Generationen der breiten Gesellschaft präsentiert.

Denn es herrscht Fachkräftemangel– so heißt es doch immer wieder gerade aus den Reihen der Verbandsfunktionäre.

Der Schlichterspruch vom 02. 09. 2020 – welcher in offiziellen Pressemitteilungen von beiden Seiten als „Durchbruch“ gefeiert wird – könnte im Angesicht der eingebrachten Vorschlägen durch den Schlichter, unter Berücksichtigung der Spitzenergebnisse der letzten zwei Jahre (für die Bauwirtschaft: 2019, das beste Jahr seit dem 2. Weltkrieg; 2020, das beste Jahr seit der Wiedervereinigung) und insbesondere in Anlehnung an den gestellten Forderungen der Baubeschäftigten (sie wurden fast vollständig ignoriert) eher unter epileptischen Anfällen gefällt worden sein.

Die Vorschläge sind ernüchternd, im Einzelnen:

- Eine einmalige Corona-Prämie in Höhe von 500,- € netto (für Auszubildende = 250,- €), spätestens im November auszuzahlen;
- Einstieg in die Vergütung der Wegezeiten – mit 0,5% Zuschlag auf den Bruttolohn, ab dem 01.10.2020
- Erhöhung der Lohn- und Gehaltsentgelte ab dem 01.01.2021 in Höhe von 2,1% im Westen, 2,2% im Osten
- Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 40,- € im 1. Lehrjahr, 30,- € im 2. Lehrjahr, 20,- € im 3. Lehrjahr.

Während die beiden Tarifvertragsparteien in der Annahme der bald anstehenden Folgen aus der herrschenden Corona-Pandemie für den „Erfolg aus den Verhandlungen“ sich selbst feiern, herrscht an der Basis Ohnmacht und Zorn.

Bereits am Abend des 02. 09. 2020 gingen die ersten Rückmeldungen ein: Handelt es sich bei dem Schlichterspruch um einen Scherz, um Fake-News? Ist der sogenannte „Durchbruch“ etwa unter epileptischen Anfällen entstanden oder warum hat man die Umstände der letzten Jahre – auf welche die Forderungen gestellt worden sind – vergessen, ignoriert und insgesamt wegdiskutiert?

Die Hintergründe:
- Die Corona-Prämie in Höhe von 500,- € netto ist eine Farce, denn für die Monate Mai 2020 bis Dezember 2020 ist keine Lohnerhöhung vorgesehen- obwohl diese eigentlich fällig gewesen wäre.
- Der Einstieg in die Vergütung der Wegezeiten klingt eher wie ein „Geschenk von Gottes Gnade“. Man läge einen Bruttolohn von 4.000,- € zu Grunde, so würde man eine unversteuerte Zulage in Höhe von 20,- € erhalten.

Hinzu profitieren davon nicht nur die gewerblichen MitarbeiterInnen – ihnen stehe die Zulage zu, weil sie auf Baustellen unterwegs sind, sie alleine haben dafür gekämpft und Gesicht gezeigt– sondern auch die kaufmännischen Angestellten, die keinen besonderen Bedingungen ausgesetzt sind. Sie sind noch nicht einmal daran interessiert.

- Der Ost-West-Angleich in Höhe von 0,1% ist nicht zu akzeptieren, der noch ausstehende Ausgleich, der sogar politisch verfolgt wird, von aktuell ca. 6% soll spätestens im Jahr 2023 abgeschlossen sein. Möchte man hier das unbequeme Thema etwa auf die lange Bank schieben? Und: wie lange möchte man denn noch die KollegInnen aus den neuen Bundesländern diskriminieren?!

- Die Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen sind “lobenswert“: Endlich können die Azubis damit die Arbeits- und Lernmittel kaufen und die Fahrkarten für die Fahrten zur Berufsschule erwerben, für die beiden die Arbeitgeberverbände bisher weiterhin nicht aufkommen wollen! Ein Trauerspiel, manche Lehrlinge im ersten Lehrjahr wenden dafür mehr als ein Drittel der Löhne auf...

Mit diesem Schlichterspruch werden im Bauhandwerk die gegenwärtigen Themen „Moderne Arbeitswelt und Mobilität der Zukunft“ regelrecht außer Acht gelassen. Signalisiert wird damit nur Eines: Weiter so!

Beide Themen gehen dennoch Hand in Hand: die moderne Arbeitswelt blüht - gerade jetzt in Corona-Zeiten- unter dem Aspekt der freiwilligen Mobilität der ArbeitnehmerInnen richtig auf.

Kein Wunder also, dass mehr Menschen einen Beruf bzw. einen Job wählen (würden), bei dem sie womöglich von zuhause aus arbeiten dürfen (freiwillige Mobilität) und bei dem somit mehr vom Leben übrig bleibt.
Zur Erinnerung, das Motto der Tarifkampagne 2020 war und ist: Wegezeit = Lebenszeit.

Bis zum 17. 09. 2020 haben beide Tarifvertragsparteien noch die Möglichkeit über den Schlichterspruch zu beraten.

Ihnen ist von ihrem „Weiter so!“ abzuraten.

Es steht vielmehr auf dem Programm, als ein paar Prozente Lohnerhöhungen und ein bisschen Corona-Danksagungsgelder als „Brot und Spiele“ für das Volk: Es geht um die Zukunft der Bauwirtschaft.

Autor:

Andrea Faggiano aus Obernburg am Main

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