Bauhauptgewerbe: Weihnachtsgeld erhalten?
2023: Vom 13. Monatseinkommen, von Wegezeitentschädigungen und von Lohnerhöhungen...

Weihnachtsgeld erhalten? Glückwunsch! Denn nicht jeder hat Anspruch darauf, außer im Bauhauptgewerbe... | Foto: PIXABAY
  • Weihnachtsgeld erhalten? Glückwunsch! Denn nicht jeder hat Anspruch darauf, außer im Bauhauptgewerbe...
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Auf den Dezembermonat freuen sich die ArbeitnehmerInnen regelrecht, der Blick auf die Lohnabrechnung verheißt ja womöglich Gutes: das 13. Monatseinkommen - das "Weihnachtsgeld" - ist ausgezahlt worden.
Wenn ja, Glückswunsch!
Denn: Von Branche zu Branche ist der Anspruch jedoch unterschiedlich gegeben und kann durch einen Tarifvertrag sogar geregelt sein.
Wie beispielsweise im Bauhauptgewerbe...

Bauhauptgewerbe: 13. Monatseinkommen ist garantiert!

Im Bauhauptgewerbe ist diese Arbeitgeberleistung keinesfalls freiwillig.
Vielmehr ist diese durch den Tarifvertrag - bindend für alle Betriebe - garantiert.

Der Mindestbetrag darf dabei 780,- € nicht unterschreiten.
Wer Gewerkschaftsmitglied ist hat sogar einen höheren Anspruch: Waren im Jahre 2019 noch 93 Gesamttarifstunden vorgesehen, so ist diese Zahl heuer auf 123 Stunden angewachsen.

Dies dank den Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen der letzten Jahre.
Im Genuss des höheren Betrags kommt man aber nur dann, wenn man sich als IG BAU-Mitglied bekennt und dem Arbeitgeber gegenüber die Mitgliedschaft - und somit den Anspruch- schriftlich erklärt.
Die entsprechenden Erklärungsfristen sind zu beachten!

2023: Ein gutes Jahr im Zeichen der Abwehr gegen die Inflation

Bei der letzten Tarifrunde konnte man endlich den Durchbruch schaffen und eine Beteiligung der ArbeitnehmerInnen am wirtschaftlichen Erfolg der Baubranche erzielen.

Neben Lohn- und Gehaltserhöhungen in Höhe von insgesamt 6,7% im Westen (Ost: + 8,2%) sind eine Coronaprämie in Höhe von 500,- € - steuerfrei - sowie 2023 die Neuregulierung der Wegezeitentschädigung und nicht zuletzt eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 450,- € brutto vereinbart worden.

Die Wegezeitentschädigung, wofür die BauarbeiterInnen beinahe zum Streik bereit waren, beinhaltet die ersten Schritte einer gerechten Entlohnung für die Entsendung der gewerblichen MitarbeiterInnen zu den Arbeitsplätzen = Baustellen, die ausschließlich von den Arbeitgebern bestimmt werden.

Gestaffelt nach der Entfernung ab dem Betrieb zur Baustelle werden schon ab Kilometer-Nummer Null 6,- € bis zu 8,- € pro Arbeitstag steuerfrei vergütet. Im Jahre 2024 werden diese Beträge jeweils um nochmals 1 Euro erhöht.

Tarifrunde 2024: Erste Gedanken

Die ersten Gedanken zur anstehenden Tarifrunde 2024, welche im Jahre 2023 vorbereitet wird, sind schon im Gange:
- Wie soll die Bauarbeit der Zukunft gestaltet werden?
- Wie soll diese vergütet werden: Monetär, als Freizeitausgleich oder gar als Mischung der beiden Faktoren?
- Wie wird die Digitalisierung die Bauarbeit verändern, erleichtern, verbessern können?
- Was ist mit der Rente: Sind Sonderlösungen für den Bau möglich?
- Und wie steht es mit der Attraktivität der Bauberufe selbst? Mit der Fachkräftesicherung? Mit der Berufsbildung im Allgemeinen?

Der Autor dieses Artikels ist - als einer von 140 bundesweit - Mitglied der Bundestarifkommission für das Bauhauptgewerbe: er berät die Verhandlungskommission zu den genannten Themen; er entscheidet mit, welche Forderungen relevanter sind; er segnet die Ergebnisse der Verhandlungen oder lehnt sie auch ab.

Sie haben zu den vorskizzierten Gedanken Anregungen, Wünsche, Anliegen?
Teilen Sie diese gerne mit!

Denn eine bessere Zukunft ist möglich - man muss diese allerdings gemeinsam anstreben...

Autor:

Andrea Faggiano aus Obernburg am Main

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