LEADER Badisch-Franken:
Regionalbudget bildet Startschuss für die LEADER-Förderperiode 2023-2027

Foto: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Für den 1. Projektaufruf in der neuen Förderperiode stehen der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. 200.000 € zur Verfügung.


Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis.

Aufruf zum Regionalbudget 2023 – 80 % Förderung für Projekte bis 20.000 €
Zum 12. Januar startet im Regionalbudget für Kleinprojekte eine neue Antragsrunde. Die Rahmenbedingungen hierfür wurden in der Auswahlausschusssitzung mit anschließender Mitgliederversammlung am 8. Dezember 2022 festgelegt. Wie bisher können sich Kommunen, Kirchengemeinden, Vereine, Privatpersonen sowie Kleinstunternehmen um einen Zuschuss von 80 % der förderfähigen Nettokosten bewerben. Diese müssen mindestens 2.500 € betragen und dürfen die Obergrenze von 20.000 € nicht überschreiten. Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Im Jahr 2023 kommt das neue Regionale Entwicklungskonzept (REK) mit erweiterter Kulisse zur Anwendung. Das bedeutet, dass sich nun auch Projekte aus den Kernstädten von Lauda-Königshofen und Tauberbischofsheim sowie aus allen 15 Ortschaften der Stadt Wertheim für eine Förderung bewerben können. Außerdem wurden die Projektauswahlkriterien überarbeitet und an die Ziele des neuen REKs angepasst. Förderfähig sind z.B. kleine bauliche Vorhaben und Neuanschaffungen im Bereich Dorfentwicklung, Vereinsleben, Tourismus, Kultur und Landwirtschaft. Besonderes Augenmerk liegt zukünftig auch auf Projekten, die dem Klimaschutz, der Integration und Inklusion sowie der Digitalisierung dienen. „Wir konnten seit 2019 rund 70 Kleinprojekte in Badisch-Franken fördern. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, unsere Region noch ein Stückchen liebenswerter, attraktiver und lebendiger zu machen. Ich bin gespannt auf Ihre Projektidee!“ so Alfred Beetz, 1. Vorsitzender der LAG Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V.

Vollständigen Förderantrag bis 23. März einreichen
Neben den genannten Voraussetzungen steht bei diesem Projektaufruf insbesondere die Umsetzungsreife im Vordergrund. Die Projekte müssen daher bereits jetzt ein gewisse Antragsreife mit sich bringen, damit nach einem positiven Beschluss durch die LAG eine zeitnahe Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Vollständig ausgearbeitete Projektanträge sind bis zum 23. März 2023 bei der LEADER-Geschäftsstelle einzureichen. Die Auswahlsitzung zur Beschlussfassung der eingereichten Projektvorhaben findet voraussichtlich am 9. Mai 2023 statt. Bei der Regionalbudget-Förderung gilt das Jährlichkeitsprinzip, d.h. die Projekte müssen in diesem Jahr vollständig umgesetzt und ausbezahlt werden. Das Regionalmanagement hat deshalb den Bewilligungszeitrum bis zum 31. Oktober 2023 befristet – bis dahin müssen alle bewilligten Projekte fertiggestellt sein. Anschließend können die Antragsteller bis zum 30. November 2023 den Verwendungsnachweis einreichen und damit die Auszahlung ihres Vorhabens beantragen.

Gemeinsam für einen zukunftsfähigen Ländlichen Raum
Zur Information und Antragseinreichung ist ein beratendes Erstgespräch mit dem Regionalmanagement erforderlich. Interessierte Projektträger setzen sich daher bitte zeitnah mit der LEADER-Geschäftsstelle in Verbindung.
Detaillierte Informationen zum Regionalentwicklungsprogramm LEADER insbesondere zur neuen Förderperiode 2023-2027 und zum Regionalbudget erteilt die LEADER-Geschäftsstelle, Obere Vorstadtstraße 19, 74731 Walldürn, Tel: 06281/5212-1398. Wichtige Hinweise hierzu wie z.B. die Projektauswahlkriterien sind auch auf der Homepage unter www.leader-badisch-franken.de einsehbar.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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