Die KWiN informiert:
Abfallgebührenbescheid 2024 kommt - WICHTIG: Ab diesem Jahr ohne Berechtigungsnachweise!
Neckar-Odenwald-Kreis. In den nächsten Tagen erhalten wieder alle Haushalte Post von der Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald (KWiN). Wie jedes Jahr werden Ende Januar die Abfallgebührenbescheide verschickt. Trotz vielfältiger Preissteigerungen und hoher Inflation bleiben die Abfallgebühren für Privathaushalte stabil. Die Anstrengungen der KWiN zur Optimierung der Abfallsammlung im Neckar-Odenwald-Kreis haben sich ausgezahlt. Gewerbebetriebe mit Restmülltonne erhalten in den nächsten Tagen eine Jahresrechnung von der Abfallwirtschaft Neckar-Odenwald-Kreis (AWN).
Neu ist sowohl für Haushalte als auch Gewerbebetriebe: Dem Abfallgebührenbescheid ist kein Berechtigungsnachweis für die Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen mehr beigelegt! Haushaltsübliche Mengen von Altholz aus Innenräumen werden künftig auch mehrfach im Jahr kostenlos angenommen. Sperrmüll-Kleinanlieferungen sind für Haushalte zum reduzierten Preis von 13 Euro pro Kubikmeter jederzeit auf den Wertstoffhöfen in Buchen und Mosbach möglich. Damit erweitert die KWiN ihren Service für Kleinanlieferungen deutlich und das bei gleichbleibenden Abfallgebühren.
Die KWiN empfiehlt, bei Kleinanlieferungen auf den Wertstoffhöfen sicherheitshalber immer, den Abfallgebührenbescheid oder eine Kopie dabei zu haben. So kann im Zweifel kontrolliert werden, ob die Anlieferer auch berechtigt sind, den kostenlosen Service der KWiN in Anspruch zu nehmen.
Mieter, deren Abfallgebühren über die Nebenkosten abgerechnet werden, erhalten keinen eigenen Abfallgebührenbescheid von der KWiN. Sie sollten sich mit Vermietern oder Hausverwaltungen wegen einer Kopie des Abfallgebührenbescheides 2024 in Verbindung setzen.
Mehr Service will die KWiN künftig auch über die KWiN App auf dem Smartphone anbieten. Die App erinnert an die aktuellen Abfuhrtermine, zeigt alle Wertstoffhöfe und Altglas-Container-Standorte im Neckar-Odenwald-Kreis an und hilft mit einem Abfall-ABC, den richtigen Entsorgungsweg für Abfälle zu finden. Sie kann wie viele andere Apps auch in den bekannten Stores „Google Play“ und „App Store“ unter dem Namen „KWiN-Abfallapp“ heruntergeladen werden. In den verschickten Abfallkalendern ist ebenfalls ein QR-Code hinterlegt, mit man direkt auf die entsprechende Internetseite verlinkt wird.
Gerne berät das Kundencenter von KWiN und AWN bei Fragen zum Gebührenbescheid, AWN-Jahresrechnungen, Kleinanlieferungen oder der KWiN-App, Telefon 06281/9060, E-Mail info@kwin-online.de.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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