Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt:
Vorstandswahlen im Flurneuordnungsverfahren Limbach-Balsbach

Blick auf Balsbach | Foto: Gemeinde Limbach

Limbach-Balsbach. Im Flurneuordnungsverfahren Limbach-Balsbach wurde am vergangenen Montag der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt. Das Verfahren wurde im August angeordnet mit dem Ziel die land- und forstwirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Schaffung eines zeitgemäßen Wegenetzes, zu verbessern und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landespflege umzusetzen. Auf einer Fläche von insgesamt rund 660 Hektar sind sowohl die land- und forstwirtschaftlichen Flächen als auch die Ortslage Teil des Verfahrens.

Im Wahltermin am 20. November konnten nun alle Teilnehmer des Verfahrens einen fünfköpfigen Vorstand und dessen Stellvertreter wählen. „Der Vorstand vertritt die Interessen aller Teilnehmenden und ist wichtiger Ansprechpartner für die Flurneuordnungsbehörde“, so Michael Lünenschloß, Leitender Ingenieur des Verfahrens. „Darüber hinaus unterstützt er das Verfahren bei der Planung und Durchführung der nun anstehenden Arbeiten“, ergänzt er.

Rund 20 Bürgerinnen und Bürger nahmen am Termin teil. Nachdem die Wahlsatzung beschlossen und von der Flurbereinigungsbehörde genehmigt wurde, schritten die Anwesenden zur Wahlurne und wählten Christian Schork, Thomas Throm, Michael Hennegriff, Markus Schork und Sascha Eppel in den Vorstand. Stellvertreter sind Andreas Ebert, Manfred Schork, Michael Kaiser, Manuel Link und Gerhard Galm.

In den kommenden Jahren gilt es nun, die Planung des neuen Wege- und Gewässernetze in Angriff zu nehmen, bei dem die Mitwirkung der Vorstandschaft ein unverzichtbares Element ist.
Auch die Gemeinde Limbach freut sich, dass nun der nächste Arbeitsabschnitt beginnen kann. „Die Flurneuordnung bietet eine einmalige Chance, die Strukturen im Ländlichen Raum nachhaltig zu verbessern“, betonte Bürgermeister Thorsten Weber und sicherte dem Verfahren die Unterstützung der Gemeinde zu.

Hintergrundinfo Flurneuordnung:

Die von einer Flurneuordnung betroffenen Grundstückseigentümer nennt man Teilnehmer der Flurneuordnung, sie bilden in ihrer Gesamtheit die sogenannte Teilnehmergemeinschaft (TG). Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Trägerin des Projektes Flurneuordnung. Die Teilnehmer wählen ihre ehrenamtlich tätige TG-Vorstandschaft. Die TG-Vorstandschaft ist für die Teilnehmer die Interessenvertretung.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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