Terminvereinbarung ab 1. Dezember im Landratsamt
Zutritt nur noch mit Termin und 3G-Nachweis – Regeln gelten auch für Zulassungsstellen
Mosbach/Buchen. Aufgrund der aktuellen Coronalage ist der Besuch der Dienststellen des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis ab Mittwoch, 1. Dezember nur noch nach vorheriger Terminabsprache beziehungsweise Anmeldung möglich. Terminanfragen können in den jeweiligen Fachabteilungen gestellt oder unter der Telefonnummer 06261/84-0 vermittelt werden. Zudem wird es vor jedem Gebäude einen Aushang mit zentralen Telefonnummern geben, über die auch vor Ort einzeln Einlass gewährt werden kann. Vorzugsweise sollen Anliegen und Anfragen jedoch telefonisch oder per E-Mail erledigt werden.
Weiter ist der Zutritt zum Landratsamt nur noch nach den 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss beim Besuch einen zertifizierten Antigenschnelltest oder PCR-Test vorweisen. Der Antigentest darf nicht älter als 24 Stunden, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Diese Regelungen gelten auch für die Kfz-Zulassungsstellen in Buchen und Mosbach. Hier können Termine online über die Internetseite des Landkreises www.neckar-odenwald-kreis.de sowie telefonisch über die Rufnummer 06281/5212-1355 für die Zulassungsstelle in Buchen oder 06261/84-1333 für die Zulassungsstelle in Mosbach vereinbart werden. Auch hier ist der Zutritt nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises möglich.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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