Zensus 2022 startet ab 15. Mai:
Warum wird gezählt und wer ist daran beteiligt?

Foto: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Neckar-Odenwald-Kreis. Ab dem 15. Mai wird wieder gezählt: der Zensus 2022 findet statt. Er basiert auf einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2008, nach der die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, alle zehn Jahre eine Volkszählung durchzuführen. In Deutschland wurde der Zensus zuletzt im Jahr 2011 durchgeführt. Damals kam man zu dem Ergebnis, dass im Neckar-Odenwald-Kreis 142.810 Menschen leben, das waren 3348 weniger (2,3 %) als prognostiziert. Die Bevölkerungszahl im Landkreis ging aufgrund der Zensuserhebung 2011 allerdings weniger stark zurück als im gesamten Land Baden-Württemberg. Im Landesdurchschnitt wurden damals 2,8 % Bevölkerungsrückgang festgestellt. Zum Vergleich: Für die Berechnung der aktuellen Corona-Inzidenzen werden die Bevölkerungszahlen aus dem Jahr 2020 (31. Dezember) genutzt. Demnach leben derzeit 143.797 Personen im Landkreis. Im Jahr 2011 wurden ca. 14.000 Personen befragt. Bei der aktuellen Befragung sind es ca. 30.000 Personen im gesamten Landkreis; 27.000 durch die Zensuserhebungsstelle im Landratsamt und 3.000 durch die Geschäftsstelle Zensus bei der Stadt Mosbach.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Zensus in das Jahr 2022 verschoben. Ein erneuter Vorstoß zur Verschiebung durch den Landkreis- und Gemeindetag aufgrund des Ukrainekriegs wurde durch das baden-württembergische Finanzministerium abgelehnt. Da die meisten Mitgliedstaaten den Zensus 2021 durchgeführt haben, kann im Sinne einer gleichen Datengrundlage keine erneute Verschiebung erfolgen.

Bei allen Befragungen im Rahmen des Zensus besteht Auskunftspflicht nach dem ZensG 2022. Auch europaweit müssen einheitliche Grunddaten über Bevölkerung und Wohnsituation verfügbar sein. Nur über die Auskunftspflicht kann die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden. Bei fehlender freiwilliger Auskunft kann die Pflicht auch durch ein Mahnverfahren und gegebenenfalls Zwangsgeld durchgesetzt werden.

Das Bundesamt für Statistik ermittelte die Anschriften und stellte die technische Infrastruktur zur Verfügung. Auf Länderebene sind die Statistischen Ämter zuständig und führen den eigentlichen Zensus durch. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat entschieden, für die Durchführung der Haushaltsstichprobe sowie der Erhebung an den Sonderbereichen kommunale Erhebungsstellen einzurichten. Für die Stadt Mosbach wurde daher die Geschäftsstelle Zensus, erreichbar unter 06261/9388538 oder zensus@mosbach.de, eingerichtet. Für alle anderen Gemeinden und Städte des Kreises ist die Zensuserhebungsstelle Neckar-Odenwald-Kreis zuständig, die unter 06261/84-3030 oder zensus@neckar-odenwald-kreis.de erreichbar ist. Weitere Informationen zum Zensus sind auch unter www.zensus2022.de sowie den weiteren Pressemitteilungen erhältlich.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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