Europäischer Sozialfonds:
Neue Fördermittel stehen bereit

Foto: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Neckar-Odenwald-Kreis. Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Seit über 65 Jahren erhöht er den Zugang zu Beschäftigungs- und Bildungschancen, bietet Qualifizierung, unterstützt die soziale Integration und ermöglicht es so, den Menschen in Deutschland und ganz Europa, ihre berufliche Zukunft in die Hand zu nehmen. Auch unter schwierigen Umständen oder in einem zweiten Anlauf. Die Förderung erfolgt in Förderperioden, in denen die Voraussetzungen für die Förderung jeweils an die Lage auf dem Arbeitsmarkt angepasst werden.

Erfreulicherweise stehen für die kommenden Jahre 2023 und 2024 wieder Fördermittel für Projekte zur Unterstützung für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen durch den ESF im Neckar-Odenwald-Kreis bereit. Im Rahmen der Kofinanzierung können Projektanträge mit bis zu 165.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Maßgeblich für die Entscheidung über die Förderung eines Projektes sind die Vorgaben der Arbeitsmarkstrategie des regionalen ESF-Arbeitskreises.

Die in der Arbeitsmarktstrategie formulierten regionalen Ziele der ESF-Förderung konzentrieren sich auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis des SGB II, aber auch auf junge Menschen, denen ein Schulabbruch droht und durch das schulische Regelsystem nicht (mehr) angesprochen werden können.
Durch mehr gesellschaftliche Teilhabe und eine Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit soll Armut gezielt bekämpft werden. Jeder soll die Chance bekommen seinen Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung zu verdienen. Die Projekte sollen zudem die Steigerung der sozialen Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, insbesondere von benachteiligten Gruppen, berücksichtigen. Die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union innerhalb der Projekte ist ebenfalls vorgesehen. Nähere Einzelheiten zu den Vorgaben finden sich auf der Internetseite unter www.esf.de.

Der Neckar-Odenwald-Kreis profitiert von der ESF-Förderung schon aktuell durch stattfindende Projekte. So werden z. B. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf an gewerblichen Schulen durch die Aktion „Neuer Start“ betreut. Das Unterstützungsangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler aus dem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf und bietet eine intensive individuelle sowie persönliche Begleitung, um eine berufliche Perspektive oder einen Arbeitsplatz zu finden. Auch im Projekt „Jobhaus“ wird Menschen geholfen, eine neue Perspektive am Arbeitsmarkt zu finden. Die Jobhäuser in Mosbach und Buchen verzeichneten im vergangenen Jahr trotz der Beeinträchtigungen durch pandemiebedingte Auflagen über 1.800 Besuche. Die Besucherinnen und Besucher fanden dort Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, bei der Arbeitssuche und auch Beratung bei individuellen Problemen. Als weiteres Angebot wird noch das Konzept „Arbeit inklusiv“ gefördert, welches sich an psychisch beeinträchtigte Menschen richtet und diesen bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben hilft.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil-)rechtsfähige Personengesellschaften. Die Anträge von Projektträgern müssen bis zum 30. Mai 2022 vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank eingegangen sein. Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN bei der L-Bank. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet die L-Bank unter Einbeziehung des regionalen ESF-Arbeitskreises. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Förderung eines Projekts ist nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von zehn Teilnehmern und einer Auslegung auf eine förderfähige Gesamtsumme von mindestens 30.000 Euro möglich. Ausführlichere Informationen finden sich auf der Internetseite des Landkreises unter www.neckar-odenwald-kreis-de. Fragen beantwortet Susanne Heering von der ESF-Geschäftsstelle telefonisch unter 06261/84-2400 oder per E-Mail unter susanne.heering@neckar-odenwald-kreis.de.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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