Brief an Abgeordnete der Ampel-Fraktionen
Kritik des Landrats an Krankenhausstrukturreform
Mosbach. Auf die prekäre finanzielle Lage der Krankenhäuser weist Landrat Dr. Achim Brötel bei jeder sich bietenden Gelegenheit seit Jahren hin und mahnt eine sinnvolle und an den Bedarfen vor Ort orientierte Krankenhausstrukturreform an. Die anfänglich auf der Basis eines mit den Ländern geeinten Eckpunktepapiers gestartete Reform der Bundesregierung entfernt sich mittlerweile allerdings immer weiter von einer von zukunftsorientierten Lösung. Derweil müssen auch in Baden-Württemberg die ersten Krankenhäuser bereits Insolvenz anmelden. Allein in unserem Bundesland rechnen 85 % aller Kliniken 2024 mit einem Defizit. Insgesamt wird der Fehlbetrag nur in diesem Jahr mit rund 900 Mio. Euro prognostiziert.
„Kommunale Träger sind mit dem finanziellen Ausgleich, der nach Lage der Dinge nur über eine drastische Erhöhung der Kreisumlage erfolgen kann, aber schlicht überfordert“, so Brötel: „Es kann und es darf jedenfalls nicht sein, dass der kalte Strukturwandel noch weiter voranschreitet und dabei auch Krankenhäuser auf der Strecke bleiben, die gerade im ländlichen Raum von existenzieller Bedeutung für die Menschen sind.“
Ein Interview von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach in der Zeitschrift „Kommunal“ vom 24. Juli hat für den Landrat jetzt aber das Fass zum Überlaufen gebracht und dazu geführt, die für den Neckar-Odenwald-Kreis zuständigen Abgeordneten der Ampel-Fraktionen direkt anzuschreiben und mit den Aussagen des Ministers zu konfrontieren. Ebenso hakt der Landrat bei den Abgeordneten konkret nach, ob sie in der jüngsten Vergangenheit überhaupt etwas unternommen hätten, um die geplante Krankenhausstrukturreform dahingehend zu lenken, dass bedarfsnotwendige Häuser im ländlichen Raum verlässlich gesichert werden.
Im Schreiben kritisiert Brötel den bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Krankenhausstrukturgesetz. Aus einem ursprünglich mit den Ländern geeinten Eckpunktepapier sei inzwischen eine 16:0-Ablehnungsfront geworden, weil sich der Bund immer wieder einseitig und ohne jegliche Kommunikation über vorher bereits getroffene Abreden hinwegsetze, so Brötel. Die Bundesregierung sei offenbar leider schlicht nicht bereit, in dieser zentralen Frage gemeinsam mit den verfassungsrechtlich für die Krankenhausplanung zuständigen Ländern eine zukunftsorientierte Lösung zu suchen.
Im genannten Interview mit der Zeitschrift „Kommunal“ vom 24. Juli wird Bundesminister Prof. Lauterbach vor allem aber unter anderem wie folgt zitiert: „Mit der Reform bleiben die auf dem Land benötigten Krankenhäuser in den schwarzen Zahlen. Ich gehe somit davon aus, dass der größte Teil der Krankenhäuser im ländlichen Bereich erhalten bleibt“. Und weiter: „Die Realität sieht doch so aus: Häufig werden die Menschen zuerst ortsnah operiert und dann ist ein späterer Eingriff in der Ferne erforderlich, der die Komplikation in den Griff bekommen soll. Das nennen wir das Montags-Donnerstags-Prinzip“.
Landrat Dr. Brötel konfrontiert die für den Neckar-Odenwald-Kreis zuständigen Abgeordneten der Ampel-Parteien in seinem Schreiben mit diesen Aussagen und macht aus seinem Unmut über diese Äußerungen keinen Hehl, denn „insbesondere das zweite Zitat erhebt darüber hinaus auch noch einen ungeheuerlichen Vorwurf gegen die Fachkräfte aus dem ärztlichen und pflegerischen Bereich der Krankenhäuser im ländlichen Raum“. Das Wort „häufig“ signalisiere nämlich ein angebliches Massenphänomen, für das es so aber keinerlei wissenschaftlichen Beleg gebe. Vor allem werde auf diese Weise jedoch die aufopferungsvolle Arbeit unserer Mitarbeitenden in den Kliniken pauschal diskreditiert um nicht sogar zu sagen verleumdet. Beide Aussagen hätten deshalb auch in der Belegschaft der Neckar-Odenwald-Kliniken völlig zu Recht für große Empörung gesorgt.
Für Landrat Dr. Brötel ist offensichtlich, dass nur eine klare und geschlossene Positionierung der Abgeordneten im ländlichen Raum hier noch etwas bewirken kann und bietet den Abgeordneten jederzeit ein persönliches Gespräch hierzu an.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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