Ausschuss befasste sich mit wichtigen Themen
Jugendhilfeausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises tagte in Buchen
Buchen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses trafen sich unter streng eingehaltenen Corona-Hygienemaßnahmen zu einer Sitzung im Hugo-Geisert-Saal in Buchen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Jugendhilfe, erste Überlegungen für ein Haus des Jugendrechts, die SGB VIII-Reform sowie die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurden im Ausschuss behandelt.
Nachdem der Ausschuss zuletzt im Juni über die coronabedingten Auswirkungen in der Jugendhilfe informiert wurde, folgte nun ein Praxisbericht des Caritasverbands für den Neckar-Odenwald-Kreis sowie des Diakonischen Werks im Neckar-Odenwald-Kreis über die Arbeit der Erziehungsberatung unter Pandemiebedingungen. „Man wird auf jeden Fall sehr genau beobachten müssen, wie sich die Corona-Pandemie mittel- und langfristig gerade auf Kinder und Jugendliche auswirkt“, führte Landrat Dr. Achim Brötel dazu ein. Die Referentinnen Ursula Müller-Dietrich vom Caritasverband und Elisabeth Sandel vom Diakonischen Werk legten dem Gremium dann ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit der Pandemie im Hinblick auf die Kinder, Jugendlichen und Familien dar. Überwiegend waren es die Schutzmaßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Schulschließungen, mit denen die jungen Menschen zu kämpfen hatten. Einige besorgniserregende Entwicklungen, die in der täglichen Arbeit festgestellt werden konnten, sind inzwischen auch wissenschaftlich von renommierten Institutionen belegt worden. So ist mitunter ein starker Anstieg psychischer und physischer Belastungen der Betroffenen nachweisbar. Zu den aktuellen Tendenzen zählen zudem unter anderem die Zunahme von Kindeswohlgefährdungen, dramatische Verläufe bei Trennung und Scheidung oder die Erschöpfung und Überlastung vieler Eltern und Familien.
„Die Idee eines Hauses des Jugendrechts, in dem Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe quasi unter einem Dach zusammenarbeiten, ist nicht mehr so ganz brandneu. Es gibt sicher vieles, was dafürspricht, gerade in einem Flächenlandkreis wie bei uns aber auch manches, was eher gegen ein solches Modell anzuführen ist“, erläuterte Landrat Dr. Achim Brötel beim nächsten Tagesordnungspunkt. „Ziel soll es sein, den drei Institutionen eine zeitgemäße Arbeit zu gewährleisten“, schilderte Dr. Florian Kienle, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach. Die bisher bestehenden Modelle zeigen, dass mit der Umsetzung eines Hauses des Jugendrechts erhebliche Synergieeffekte, insbesondere für die Arbeit der einzelnen Institutionen, zu erwarten seien. „Gerade bei Jugendlichen ist eine zeitnahe Reaktion des Staates auf delinquentes Verhalten wichtig“, so der Landrat. Die Überlegungen werden daher auch weiterhin aktiv verfolgt.
Im dritten Tagesordnungspunkt thematisierte Landrat Brötel die schon seit vielen Jahren diskutierte und jetzt beschlossene SGB VIII-Reform. „Die Umsetzung wird die Verwaltung sicher noch vor große Herausforderungen stellen. Das Gesetz ist allerdings aus guten Gründen stufenweise angelegt. Ein Teil der Reform ist schon in Kraft getreten, die zweite Stufe folgt 2024 und die dritte, die dann die weitreichendsten Veränderungen bringen wird, schließlich 2028. Das gibt uns umgekehrt aber auch die Chance, uns gezielt darauf vorzubereiten“, unterstrich der Vorsitzende. Pascal Heffner vom Geschäftsbereich Jugendhilfe stellte dem Gremium sodann die Schwerpunktthemen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) vor. Dazu zählen ein verbesserter Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen aufwachsen, Hilfen aus einer Hand, Prävention vor Ort sowie die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.
Abschließend beschäftigten sich die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Auf die bisherige „kleine Vormundschaftsreform“ folgt mit dem Gesetz zur weiteren Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das am 12. Mai 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, eine sogenannte „große Vormundschaftsreform“ nach, die schließlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Der Neckar-Odenwald-Kreis verfügt bereits über Strukturen, die weitgehend den Intentionen des Gesetzes entsprechen, was die Umsetzung entscheidend erleichtern wird. Trotzdem müssen aber noch einige Hürden überwunden und folglich auch die bisherige Praxis weiterentwickelt werden.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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