Ab 1. April neue Impfstrategie im Landkreis
Impfstützpunkte in Bödigheim und Fahrenbach schließen zum 31. März – Weitere Impfungen über die niedergelassene Ärzteschaft möglich
Mosbach/Buchen/Fahrenbach. Aufgrund der stetig zurückgehenden Nachfrage nach Impfangeboten hat das Land angekündigt, dass jedem Landkreis ab April nur noch eine Impfeinheit zur Verfügung steht. Im Neckar-Odenwald-Kreis wird diese Impfeinheit in Form eines mobilen Impfteams vorgehalten werden, das auf Anforderung (unter E-Mail: Impfstuetzpunkt-MIT@neckar-odenwald-kreis.de) in Einrichtungen oder Städten und Gemeinden eingesetzt werden kann. Stationäre Impfstützpunkte werden dann nicht mehr betrieben. Daher stellen die beiden Impfstützpunkte in Bödigheim und Fahrenbach ihren Betrieb mit Ablauf des 31. März ein. Der letzte Impftag ist am Mittwoch, 30. März. Die künftig anfallenden Impfungen sollen vorwiegend von der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt werden.
Bis Ende März besteht weiterhin die Möglichkeit, sich in den Impfstützpunkten in Bödigheim und Fahrenbach, sowohl mit als auch ohne Termin, impfen zu lassen. Angeboten werden Erst-, Zweit-, Auffrischungs- und Viertimpfungen. Öffnungstage sind mittwochs von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie freitags und samstags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Entsprechende Informationen sind über die Webseite des Landratsamts abrufbar. Das Gesundheitsamt appelliert in diesem Zusammenhang alle, die sich bisher noch nicht haben impfen lassen, dies auch schon mit Blick auf den Herbst dringend noch zu tun.
Für ausstehende Zweitimpfungen aus den Impfstützpunkten, die ab April fällig werden, sollen die Betroffenen rechtzeitig Kontakt mit ihrer Hausarztpraxis, einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt (eingeschlossen sind auch Privatpraxen) aufnehmen, um einen Termin für die Zweitimpfung zu vereinbaren. Wer keinen Hausarzt hat, kann auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter www.arztsuche-bw.de den Standort der nächstgelegenen Arztpraxis finden, um einen Zweitimpfungstermin zu vereinbaren.
Für die Terminvereinbarung ist es wichtig, dass der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung (Biontech und Novavax: 3 Wochen; Moderna: 4 Wochen) eingehalten wird und auch, dass man den Termin rechtzeitig vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbart. Das Landratsamt empfiehlt, mindestens zwei Wochen vor der gewünschten Impfung Kontakt mit der entsprechenden Arztpraxis aufzunehmen. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine in Gruppen zusammenfassen, um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden.
Ausstehende Zweitimpfungen mit Novavax werden insbesondere von folgenden Praxen durchgeführt: Praxis Dr. Seitz, Wertheimer Straße 14, 74736 Hardheim, 06283/342; HNO-Zwillinge Mosbach, Kistnerstraße 3, 74821 Mosbach, 06261/4044; Dr. Thomas Ulmer u. Dr. G. Lotter-Elchner, Martin-Luther Str. 12, 74821 Neckarelz, 06261/7212 und Dr. Joachim Rösch, Mittelgasse 20, 74743 Seckach, 06292/1280.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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