Vorläufige Unterbringung
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Buchen wird erstmals belegt
Buchen. Die neue Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber des Landkreises in Buchen wird in dieser Woche erstmals belegt. In die Unterkunft in der Prof.-Karl-Schumacher-Straße werden voraussichtlich rund 30 Geflüchtete aus Syrien und Afghanistan einziehen. Aufgrund der zu erwartenden Zuweisungen im Monat Oktober folgen in Kürze weitere Belegungen. Die Unterkunft ist für bis zu 70 Personen ausgelegt, die Einrichtung enthält auch familiengeeignete Wohneinheiten.
Zur Begleitung der Asylbewerber steht ein Team aus Heimleitung, Sozialarbeit und Hausmeister zur Verfügung. Um die Integration zu fördern, werden zudem Ehrenamtliche gesucht. Insbesondere der Erwerb der deutschen Sprache gilt dabei als wichtigstes Element für eine erfolgreiche Ankunft. Wer Interesse hat, die Geflüchteten ehrenamtlich zu unterstützen darf sich gerne bei der Integrationsbeauftragten des Landratsamts Annette Vogel-Hrustic (Tel: 06261 84 2283, integration@neckar-odenwald-kreis.de) melden. Die Erfahrung zeigt, dass Asylkreise das Leben der Asylbewerber sehr unterstützen und dadurch Probleme vermindern.
Die Geflüchteten werden im Rahmen der vorläufigen Unterbringung, einer staatlichen Pflichtaufgabe, untergebracht. Sie werden nach der Erstaufnahme in den Landeserstaufnahmestellen direkt dem Neckar-Odenwald-Kreis zugewiesen, haben aber im Optimalfall bereits einen Asylantrag gestellt, der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet wird. In der Regel können sie spätestens drei Monate nach der Zuweisung in den Kreis eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die vorläufige Unterbringung endet spätestens 24 Monate nach der Zuweisung oder mit Erteilung eines Aufenthaltstitels. Die Personen werden dann auf die kreisangehörigen Kommunen verteilt, die diese unterbringen. Sowohl der Landkreis als auch viele Kommunen suchen daher dringend weiteren Wohnraum.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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